Presse-Infos zum Fall >Priebke< (2)

 

      

SS-Kriegsverbrecher Erich Priebkel

 

Nürnberger Zeitung

Freitag, der 1. Juni 2001 / 17:51 Uhr

Gericht wies die Klage des SS-Mannes ab 

Von SUSANNE STEMMLER

 

So lautet in groben Zügen der Tenor der gestern veröffentlichten Entscheidung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellte damit das Recht auf freie Meinungsäußerung des NS-Opfers Brauner ganz deutlich über das Persönlichkeitsrecht des in Italien zu lebenslanger Haft verurteilten und inhaftierten SS-Mannes Priebke.

 

Quelle: Nürnberger Zeitung

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

SZ – Süddeutsche Zeitung, 1.6.2001

Gericht weist Klage von SS-Offizier Priebke ab

 

Nürnberg – Der wegen Mordes an Zivilisten während des Zweiten Weltkriegs 1998 von einem italienischen Gericht als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige SS-Offizier Erich Priebke ist mit einer Unterlassungsklage gegen den Berliner Filmproduzenten Artur Brauner gescheitert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies gestern die von Priebke angestrengte Klage zurück. Der Kriegsverbrecher fühlte sich durch eine Aussage Brauners in einer Zeitungsanzeige in seiner Ehre verletzt.

Der 82-jährige Brauner, ein Überlebender des Holocaust, hatte in einem am 12. Februar 2000 in der Welt erschienenen Inserat die Gründe für eine Geldspende an den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) erklärt und darauf hingewiesen, dass er trotz der Unterstützung für Kohl „kein CDU-Fan" sei. Schon gar nicht mehr, so Brauner, „nachdem ich vor kurzem erfuhr, dass der CDU-Mann Dregger intensive Initiativen entfaltet, um den Kriegsverbrecher Priebke, der Zigtausende auf dem Gewissen hat, auf dem Gnadenweg der deutschen Gesellschaft zuzuführen".

Priebke war am 24. März 1944 maßgeblich an einem Racheakt der SS beteiligt, bei dem 335 wehrlose Zivilisten, darunter 75 Juden, in einer Höhle in der Nähe von Rom erschossen wurden. Priebke machte geltend, wegen dieser, von ihm selbst später als „Kleinigkeit" bezeichneten Tat, dürfe ihm nicht die Tötung von Tausenden Menschen vorgeworfen werden. Außerdem sei die Erschießung als militärischer Akt völkerrechtlich gerechtfertigt gewesen, da dem Massaker ein Bombenanschlag auf deutsche Polizeisoldaten vorangegangen sei. Das Gericht wertete dagegen Brauners Äußerung als zulässige Meinungsäußerung. Die Formulierung beschreibe eine moralische Mitverantwortung Priebkes an den von Angehörigen der SS verübten Verbrechen.

Peter Schmitt

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Quelle: Backnanger Kreiszeitung

Donnerstag, der 31. Mai 2001 / 12:56 Uhr

Ex-SS-Mann Priebke darf weiter Kriegsverbrecher genannt werden

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies eine Unterlassungsklage Priebkes gegen entsprechende Äußerungen des Filmproduzenten Artur Brauner ab. Brauner habe die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung nicht überschritten.

 

Nürnberg (dpa) - Der einstige SS-Hauptsturmführer Erich Priebke darf weiterhin als «Kriegsverbrecher» mit «Zigtausenden auf dem Gewissen» bezeichnet werden.

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies eine Unterlassungsklage Priebkes gegen entsprechende Äußerungen des Filmproduzenten Artur Brauner ab. Brauner habe die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung nicht überschritten. Die Richter verwiesen darauf, dass Priebke 1998 in Italien als «Kriegsverbrecher» zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Donnerstag, der 31. Mai 2001 / 11:59 Uhr

(dpa)

Priebke darf Kriegsverbrecher genannt werden

 

Der einstige SS-Hauptsturmführer Erich Priebke darf weiterhin als «Kriegsverbrecher» mit «Zigtausenden auf dem Gewissen» bezeichnet werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am Donnerstag eine Unterlassungsklage Priebkes gegen entsprechende Äußerungen des Filmproduzenten Artur Brauner in einem Zeitungsbericht ab. - Priebke darf Kriegsverbrecher genannt werden

31. May 11:48

Erich Priebke ist ein Kriegsverbrecher. Das meint nicht nur das italienische Gericht, das den früheren SS-Mann hinter Gitter brachte.

NÜRNBERG. Der einstige SS-Hauptsturmführer Erich Priebke darf weiterhin als «Kriegsverbrecher» mit «Zigtausenden auf dem Gewissen» bezeichnet werden. 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am Donnerstag eine Unterlassungsklage Priebkes gegen entsprechende Äußerungen des Filmproduzenten Artur Brauner in einem Zeitungsbericht ab. Brauner habe die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung nicht überschritten.

Die Richter verwiesen darauf, dass Priebke 1998 in Italien als «Kriegsverbrecher» zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. (dpa)

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Quelle: Die Welt

Freitag, der 25. Mai 2001 / 03:25 Uhr

 

Kein Abschluss einer Ära

Von Torsten Krauel

 

Der Weg zur Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung ist damit frei. In derselben Woche wird das Urteil gegen den KZ-Wachmann Malloth fallen.

 

In der kommenden Woche wird der Deutsche Bundestag nach derzeitigem Ermessen die Rechtssicherheit deutscher Unternehmen vor weiteren NS-Sammelklagen feststellen. Der Weg zur Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung ist damit frei. In derselben Woche wird das Urteil gegen den KZ-Wachmann Malloth fallen. Falls die Ermittlungen gegen einige weitere Beschuldigte nicht mehr in Gerichtsverfahren münden - und das ist nach heutigem Stand wahrscheinlicher als das Gegenteil -, wird das Urteil die Reihe deutscher NS-Kriegsverbrecherprozesse beschließen. Ebenfalls für die kommende Woche wird schließlich auch die Entscheidung in der Verleumdungsklage des als Kriegsverbrecher verurteilten SS-Mannes Priebke gegen den Filmproduzenten Artur Brauner erwartet. Es ist das erste Mal, dass ein SS-Offizier auf Unterlassung vorgeblich ehrenrühriger Bewertungen einer von ihm durchgeführten Geiselerschießung klagt.

Die Woche bietet also einigen Anlass, über ein Kapitel nachzudenken, das historisch irreführend "Vergangenheitsbewältigung" lautet. Kann nun gesagt werden oder sollte gesagt werden: Dieses Kapitel ist abgeschlossen; das war's?

Die Versuchung, genau dies zu denken oder sogar auszusprechen, ist groß. Nach Hunderten von Prozessen, nach Wiedergutmachung in Milliardenhöhe schließt sich mit einem letzten Urteil gegen einen Beschuldigten und mit einer monetären Geste an die letzte bislang sich selbst überlassenen Opfergruppe scheinbar ein Kreis. Es wäre freilich ein Irrtum zu glauben, damit sei das Thema für Deutschland erledigt, und diese Warnung hat mit Selbsthass nichts zu tun.

Die Warnung beruht zum einen ganz praktisch auf dem Umstand, dass ein Urteil des griechischen Obersten Gerichtshofes über deutsche Reparationen an ein griechisches Dorf noch nicht abschließend umgesetzt worden ist. Das Dorf wurde im Krieg als Vergeltung dem Erdboden gleich gemacht und die männliche Bevölkerung umgebracht. Zwar erkennt die Bundesregierung die Ansprüche nicht an. Doch das Urteil besteht noch. Eine weitere griechische Individualklage ist beim Bundesgerichtshof anhängig. 

Ihr Erfolg ist zwar wenig wahrscheinlich, schon weil die Folgen für alle Krieg führenden Staaten unabsehbar wären. Sich in Sicherheit zu wiegen wäre aber voreilig. Vor der US-Präsidentenwahl sprachen amerikanische Kreise undeutlich von einer noch offenen Reparationsfrage; sie benannten, wohl aus innenpolitisch-taktischen Gründen, damit nur den Umstand, dass Kriegsreparationen 1953 nur aufgeschoben, nicht aufgehoben wurden. Berlin will weitere Entschädigungsforderungen abwehren. 

 

Die Geschichte aber geht manchmal eigene Wege.

 

Zum anderen wäre eine Schlussstrich-Erleichterung aber auch aus moralischen Gründen fehl am Platze. Dazu muss man sich nur vor Augen führen, was der Bundestag nächste Woche tun wird. Er wird nicht etwa feierlich feststellen, die NS-Opfer seien nun in Sicherheit vor der zurückkehrenden Erinnerung an verdrängte KZ-Traumata oder an umgebrachte Geschwister. Er wird feierlich feststellen: Deutsche Firmen brauchen weitere Rückstellungen für Entschädigungen nicht vorzunehmen. Das jedenfalls ist der Anlass für den Beschluss. Es gehört keine ausgeprägte Sensibilität dazu, um diesen Anlass rechtlich als vollkommen schlüssig, im großen moralischen Gesamtzusammenhang hingegen dennoch als dubios, ja anrüchig zu empfinden. So wenig deutsche Aktionäre und Beschäftigte heute mit der NS-Zeit zu tun haben, so pikant erscheint es, Exportchancen zum Hauptanlass eines Parlamentsbeschlusses zu machen, in dem es um die letzte große offene Entschädigung geht.

Anders aber kann der Bundestag ja gar nicht verfahren, als er es tun wird. Über die kommende Woche hinaus bleibt es eine Tatsache: Diejenigen, die nur aus purem Glück im KZ oder, wie Artur Brauner, im Untergrund überlebten, werden noch lange mit uns und unter uns sein. Die finanzielle Entschädigung für Opfer der Nazizeit mag einen vorläufigen Abschluss gefunden haben; sie sollte es auch. Die Antwort auf die Frage, ob der Bundestag den Abschluss einer Ära konstatieren könnte, ist eindeutig. Er kann es nicht; die NS-Zeit hat kein Ende, über das per Bundestagsbeschluss zu verfügen wäre. 

 

Den Autor erreichen Sie unter: krauel@welt.de

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Freitag, der 11. Mai 2001 / 10:35 Uhr

 

"Mit dem Holocaust hat das nichts zu tun"

 

Brauner hatte am 12.Februar 2000 in einer Zeitungsanzeige unter anderem behauptet, Priebke habe „Zigtausende auf dem Gewissen".

Über einem im Raum Nürnberg ansässigen Rechtsanwalt, der nach eigenem Bekunden schon früher deutsche Kriegsverbrecher verteidigt hatte und zuletzt in mehreren Verfahren einen inzwischen verurteilten Holocaust-Leugner aus Fürth vertrat, ließ der ehemalige SS-Obersturmführer Klage einreichen: Er will Brauner mit der Androhung einer Ordnungsstrafe von 500 000 Mark oder sechs Monaten Haft einschüchtern.

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Quelle: Der Spiegel

Mittwoch, der 2. Mai 2001 / 02:22 Uhr

 

E R I C H    P R I E B K E

Keine Lockerung des Hausarrests

 

Italiens Oberstes Gericht lehte jedoch einen entsprechenden Antrag des früheren SS-Offiziers Erich Priebke ab. Rom - Priebkes Antrag sei "vollkommen unzulässig", hieß es in der Begründung des Berufungsgerichts.

Er hatte die Aufhebung seines Hausarrests durchsetzen wollen.

Italiens Oberstes Gericht lehte jedoch einen entsprechenden Antrag des früheren SS-Offiziers Erich Priebke ab.

 

Rom - Priebkes Antrag sei "vollkommen unzulässig", hieß es in der Begründung des Berufungsgerichts. Der 88-jährige war 1995 von Argentinien nach Italien ausgeliefert worden, wo er wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. 1999 hatte ein Gericht dem Ersuchen Priebkes zugestimmt, dass er zu krank sei, weiter im Gefängnis zu bleiben. Seitdem steht er unter Hausarrest.

Priebke wird die Beteiligung an den Hinrichtungen in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom im Jahr 1944 zur Last gelegt. 335 Männer und Jungen waren damals als Vergeltung für den Tod von 33 deutschen Soldaten bei einem Partisanenangriff mit Schüssen in den Hinterkopf getötet worden. Priebke hatte zugegeben, zwei Personen getötet zu haben.

 

© SPIEGEL ONLINE 2001

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet AG

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Quelle: Junge Welt

Donnerstag, der 26. April 2001 / 00:15 Uhr

 

Kein ruhiges Hinterland

im Januar waren Münchner Polizeiführung und die Rathausparteien gleichermaßen bestrebt, die Existenz einer rechtsextremen Szene in der bayrischen Landeshauptstadt zu leugnen. Dabei machten in den letzten Jahren in den Stadtteilen Laim und Neuhausen-Nymphenburg mehrfach Nazikameradschaften mit Namen wie »Sturm 20« und »Skins 88« durch Überfälle auf Ausländer, Antifas, Schwule und Punks von sich reden.

 

Kein ruhiges Hinterland

München: Antifaschistische Gruppen wollen gegen Nazikader Busse demonstrieren Bis zu dem brutalen Skinhead-Überfall auf den Griechen Artemios C. im Januar waren Münchner Polizeiführung und die Rathausparteien gleichermaßen bestrebt, die Existenz einer rechtsextremen Szene in der bayrischen Landeshauptstadt zu leugnen. Dabei machten in den letzten Jahren in den Stadtteilen Laim und Neuhausen-Nymphenburg mehrfach Nazikameradschaften mit Namen wie »Sturm 20« und »Skins 88« durch Überfälle auf Ausländer, Antifas, Schwule und Punks von sich reden.

Vor allem aber wird die ehemalige »Hauptstadt der Bewegung« von führenden Kadern der rechten Szene als ruhiges Hinterland genutzt. Zu nennen wären hier der DVU- Bundesvorsitzende Gerhard Frey, der ehemalige Waffen-SS- Mann und Chef der »Republikaner«, Franz Schönhuber, und der Vorsitzende der Deutschland-Bewegung, Alfred Mechtersheimer.

In München hat auch die von Heinrich Himmlers Tochter Gudrun geleitete »Stille Hilfe« ihren Sitz, die Altnazis wie den Kriegsverbrecher Erich Priebke finanziell unterstützt. Als Bindeglied zwischen Neonazis und nationalkonservativen Kreisen fungieren in München ansässige Organisationen wie die Paneuropa-Union des Kaiser-Enkels und CSU- Europaabgeordneten Otto von Habsburg oder der Witikobund innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft.

Einzig der NPD ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, in München ein Bein auf den Boden zu bekommen. Zwar mischten die Kader ihrer Jungendorganisation JN bei diversen Skinheadkameradschaften mit, aber die Infostände und kleinen Kundgebungen der Partei wurden regelmäßig von couragierten Bürgern verhindert. Neue Strategie der NPD ist es jetzt, das Münchner Umland zu erobern. So hat die Partei für den 1. Mai eine Kundgebung mit bis zu 400 Teilnehmern im nahen Augsburg angekündigt.

Seit Jahrzehnten wohnt auch der Nazikader Friedhelm Busse in München, der auf kaum einer größeren Kundgebung von NPD oder freien Kameradschaften der letzten Jahre fehlte. In der Neonaziszene genießt er Kultstatus, da er angeblich dem »Führer« noch die Hand gegeben hat. Der 1929 geborene Busse kann auf eine beispiellose Nazikarriere zurückblicken. Als Absolvent der Adolf-Hitler- Schule meldete er sich noch 1944 zum Volkssturm. Auch nach dem Untergang des Nazireichs blieb er seiner faschistischen Gesinnung treu. 1963 beispielsweise fand die Polizei bei ihm Dynamit, das offensichtlich für terroristische Aktionen von Südtiroler Separatisten bestimmt war. Dieser von deutschen und österreichischen Neonazis betriebene »Freiheitskampf« hat mehr als zwei Dutzend Menschenleben gekostet. Busse war Gründer und Vorsitzender mehrerer Neonaziparteien, die so militant auftraten, daß sie verboten wurden, beispielsweise 1995 die »Freiheitliche Arbeiterpartei« (FAP). 1981 wurde Busse wegen Sprengstoffbesitzes und Mitwisserschaft bei einem Banküberfall festgenommen und 1983 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht gestand Busse damals mildernde Umstände zu, da er aus einer »falschverstandenen Kameradschaft« gehandelt habe.

Seit Anfang der 90er Jahre widmet sich Busse verstärkt der Anti-Antifa-Arbeit. In München betreibt er das »Nationale Infotelephon Bayern«. Busse ist Herausgeber eines neofaschistischen »Theorieorgans« und einer Schriftenreihe »Zeitgeschichtliche Dokumente«. In Ottobrunn bei München leitet er seit Jahren die rechtsextreme Kaderschule »Katakombenakademie«. Trotz seines hohen Alters ist Friedhelm Busse bis heute einer der wichtigsten Drahtzieher im braunen Netz. Die Antifaschistische Aktion München und die Gruppe »antifaschistisch kämpfen München« rufen daher für den kommenden Samstag unter dem Motto »Zerschlagt die Nazibanden! Gemeinsam gegen staatlichen Rassismus und Antisemitismus« zu einer Demonstration in der Nähe der Wohnung Busses in der Winthirstraße 10 in München- Neuhausen auf.

 

Nick Brauns, München

 

*** Demonstration gegen »Nazibanden« am 28. April, 12 Uhr, Rotkreuzplatz in München

 

 

++++++++++++++++++++++++++++++++++ ENDE ++++++++++++++++++++++++++++++++++