Presse-Infos zum Fall >Malloth< (4)

 

     

SS-Scharführer Anton Malloth

 

Berliner Zeitung Politik 30.5.2001 22:26

Donnerstag, 31. Mai 2001

 

NS-Verbrecher Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

Gericht: "Ideologisch begründeter Hass sadistisch ausgelebt"

 

MÜNCHEN, 30. Mai. Der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth (89) ist am Mittwoch vom Münchner Schwurgericht wegen NS-Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hat er in dem Gestapogefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" einen jüdischen Häftling ermordet und einen Mordversuch an einem weiteren jüdischen Häftling begangen.

Malloth war 1940 bis 1945 Aufseher in dem berüchtigten Gefängnis bei Leitmeritz (Litomerice) im heutigen Tschechien. Mit dem Urteil solle jedem potenziellen Täter von Menschenrechtsverletzungen klargemacht werden, "dass er für seine Verbrechen bis an das Ende seiner Tage zur Rechenschaft gezogen wird", sagte Richter Jürgen Hanreich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Malloth 1944 einen Häftling mit Stockschlägen und Fußtritten ermordet hat, weil dieser sich bei ihm nach dem Außeneinsatz nicht zurückgemeldet hatte.

Außerdem habe der Angeklagte 1943 einen jüdischen Gefangenen bei einem Ernteeinsatz niedergeschossen, weil der sich einen Blumenkohl unter die Jacke gesteckt hatte. Auch dieser Häftling war wahrscheinlich tot, dies ließ sich dem Urteil zufolge aber nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Das Gericht ging in diesem Fall deshalb nur von einem Mordversuch aus.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen begründet. Malloths Anwalt erklärte, sein Mandant werde wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.

Malloths Verbrechen könnten nicht mit herkömmlichen Maßstäben gemessen werden und wögen weit schwerer als sonstige Mordfälle, sagte der Gerichtsvorsitzende. "Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er in ihnen Untermenschen sah und ihnen ein Lebensrecht absprach."

Malloth sei kein Schreibtischtäter gewesen. Er gehöre vielmehr zu den Tätern, "die ihren ideologisch begründeten, abgrundtiefen Hass sadistisch auslebten", sagte Hanreich.

"Es ist klar, dass die Haftfähigkeit des Angeklagten die Dauer der Strafe bestimmen wird und nicht der Richterspruch", erklärte Hanreich. Aber auch wenn Malloth ein alter Mann sei und die Taten mehr als ein halbes Jahrhundert zurücklägen, scheide ein Abweichen von lebenslanger Haft angesichts der besonderen Schuld aus.

(dpa)

 

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Tirol Online Vermischtes 30.5.2001 22:40

Früherer SS-Mann Malloth wegen Mordes verurteilt

 

Der frühere SS-Mann Anton Malloth ist am Mittwoch wegen Mordes an einem jüdischen Häftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

München (APA) - Das Schwurgericht in München befand den 89-Jährigen zudem eines Mordversuchs für schuldig. Tatort war das Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien. Malloth war dort als SS-Scharführer (Feldwebel) von 1940 bis 1945 Aufseher.

Das Urteil entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sie sah Malloth durch Zeugenaussagen überführt. Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt und Freispruch gefordert.

Nach dem Krieg entging Malloth zwei Mal dem Zugriff der Justiz. 1948 wurde er von einem tschechischen Gericht wegen Mordes und "unmenschlicher Quälereien" in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ermittlungen in Deutschland wurden mangels Beweisen eingestellt.

Malloth lebte jahrelang unbehelligt in Südtirol und zuletzt in einem Altersheim in Pullach bei München. 1999 wurde seine Akte wieder geöffnet, weil Tschechien eine neue Zeugenaussage übermittelte. Malloth wurde in Untersuchungshaft genommen.

Der Angeklagte nahm das Urteil emotionslos entgegen. Mit der Entscheidung folgte das Schwurgericht dem Plädoyer der Anklage.

 

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Presse, (Wien) Vermischtes 30.5.2001 22:47

Früherer SS-Mann Malloth wegen Mordes verurteilt

München (APA) - Der frühere SS-Mann Anton Malloth ist am Mittwoch wegen Mordes an einem jüdischen Häftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht in München befand den 89- Jährigen zudem eines Mordversuchs für schuldig. Tatort war das Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien. Malloth war dort als SS-Scharführer (Feldwebel) von 1940 bis 1945 Aufseher.

30.05.2001 | 19.18 Uhr

 

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TAZ Vermischtes 30.5.2001 22:31

 

Sehr späte Sühne

Das Münchner Landgericht verurteilt den ehemaligen KZ-Aufseher Anton Malloth wegen Mordes und Mordversuchs zu "lebenslänglich" - der 89-Jährige ist haftfähig

 

NÜRNBERG taz Das Münchner Landgericht verurteilte gestern den 89-jährigen ehemaligen KZ-Aufseher und SS-Scharführer Anton Malloth zu lebenslanger Haft. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich hielt den Angeklagten des Mordes und Mordversuchs für schuldig. Mit seinem Urteil schloss sich das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft an.

Die Versuche der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu erschüttern und Malloths Verhandlungsfähigkeit in Zweifel zu ziehen, schlugen fehl. Aufgrund von Gutachten hält Richter Hanreich den Angeklagten für haftfähig.

Von 1940 bis 1945 hatte der gelernte Fleischhauer Anton Malloth im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung" in Theresienstadt Angst und Schrecken verbreitet. Malloth, der wegen seiner Eitelkeit "schöner Toni" genannt wurde, hat sich, so bestätigten mehrere Zeugen, durch besonders grausame Aktionen hervorgetan. "Er war wie ein Teufel", berichtete ein aus Wien angereister ehemaliger Häftling. Zwei Vorkommnisse, an die sich die Zeugen detailliert erinnern konnten, wurden dem SS-Scharführer nun zum Verhängnis.

Malloth hatte 1944 auf einen jüdischen Häftling, der sich nach einem Arbeitseinsatz nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet hatte, mit einem dicken Haselnussstock "wie von Sinnen", so ein Zeuge, eingeprügelt. Als der Gefangene zu Boden ging, trat Malloth den Mann mit den Stiefeln in die Rippen. Der 25-minütige Gewaltausbruch endete mit dem Tod des Häftlings.

Ein Jahr zuvor hatte Malloth einen jüdischen Gefangenen zusammengeschlagen und mehrere Schüsse auf ihn abgefeuert. Der Mann hatte bei Erntearbeiten versucht, einen Blumenkohl unter seiner Kleidung zu verstecken. Da nicht feststeht, ob dieser zweite Mann auch tatsächlich an den Folgen von Malloths Torturen starb, wurde dieser Fall nur als Mordversuch gewertet.

Der Angeklagte habe "nicht aus Gleichgültigkeit" gehandelt, sondern "den Hass gegen Juden und politische Verfolgte" verinnerlicht, begründete Richter Hanreich die lebenslange Haftstrafe.

Malloth war schon einmal verurteilt worden: Ein tschechisches Gericht hielt 1948 die Todesstrafe für den Aufseher für angemessen. Doch Malloth war zunächst nach Innsbruck und dann nach Meran geflüchtet. Dort lebte er unbehelligt, bis ihn Italien 1988 nach Deutschland abschob. Insgesamt dreimal hat die Staatsanwaltschaft in Dortmund in der Folgezeit das Verfahren gegen ihn eingestellt. 1999 meldete sich ein neuer tschechischer Zeuge. Die Dortmunder Anklagebehörde zeigte kein Interesse und gab das Verfahren nach dem Wohnortprinzip nach München ab, wo Malloth in einem Altenheim lebte.

Was die Dortmunder Behörde jahrelang nicht schaffte, erreichten deren Münchner Kollegen in wenigen Monaten. Malloth wurde im vergangenen Mai verhaftet, im Dezember stand die Anklageschrift wegen Mordes in drei Fällen und Mordversuches.

Da ein weiterer zur Anklage gebrachter zweifacher Mord dem SS-Aufseher nicht eindeutig zugeordnet werden konnte, stellte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren ein.

BERND SIEGLER

taz Nr. 6459 vom 31.5.2001, Seite 11, 103 Zeilen TAZ-Bericht BERND SIEGLER

 

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Neuß-Grevenbroicher Zeitung Politik 30.5.2001 22:44

 

Westdeutsche Zeitung Politik 30.5.2001 21:51

Landgericht betrachtet Vorwürfe als erwiesen

Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

 

München (rpo). Wegen Mordes und Mordversuchs an zwei jüdischen Häftlingen ist der NS-Verbrecher Anton Malloth (89) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach Auffassung des Gerichts hat er in dem Gestapogefängnis «Kleine Festung Theresienstadt» einen jüdischen Häftling ermordet und einen Mordversuch an einem weiteren jüdischen Häftling begangen. Malloth war 1940 bis 1945 Aufseher in dem berüchtigten Gefängnis bei Leitmeritz (Litomerice) im heutigen Tschechien.

Mit dem Urteil solle jedem potenziellen Täter von Menschenrechtsverletzungen klar gemacht werden, «dass er für seine Verbrechen bis an das Ende seiner Tage zur Rechenschaft gezogen wird», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich.

Nach mehrwöchiger Verhandlung sah das Gericht es als erwiesen an, dass Malloth 1944 einen Häftling mit Stockschlägen und Fußtritten ermordet hat, weil dieser sich bei ihm nach dem Außeneinsatz nicht zurück gemeldet hatte. Außerdem habe der Angeklagte 1943 einen jüdischen Gefangenen bei einem Ernteeinsatz niedergeschossen, weil der sich einen Blumenkohl unter die Jacke gesteckt hatte.

Auch dieser Häftling war wahrscheinlich tot, dies ließ sich dem Urteil zufolge aber nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Das Gericht ging in diesem Fall deshalb nur von einem Mordversuch aus.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen begründet. Malloths Anwalt Ernst-Günter Popendicker aus Jena erklärte, sein Mandant werde wahrscheinlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

«Er hat ja nichts zu verlieren», erklärte der Anwalt. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt Malloth nach Anordnung des Gerichts in Untersuchungshaft.

Die von Malloth begangenen Verbrechen könnten nicht mit herkömmlichen Maßstäben gemessen werden und wögen weit schwerer als sonstige Mordfälle, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung. «Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er in ihnen Untermenschen sah und ihnen ein Lebensrecht absprach.»

Der damalige SS-Mann und Polizeioberwachtmeister Malloth sei kein Schreibtischtäter gewesen. Er gehöre vielmehr zu den Tätern, «die ihren ideologisch begründeten, abgrundtiefen Hass sadistisch auslebten», sagte Hanreich.

Malloth sei von Hass auf Menschen jüdischen Glaubens geradezu beseelt gewesen und habe sich willkürlich als Herr über Leben und Tod aufgeführt.

«Es ist klar, dass die Haftfähigkeit des Angeklagten die Dauer der Strafe bestimmen wird und nicht der Richterspruch», erklärte Hanreich. Aber auch wenn Malloth ein alter Mann sei und die Taten mehr als ein halbes Jahrhundert zurück lägen, scheide ein Abweichen vom Strafmaß der lebenslangen Haft angesichts der besonderen Schuld aus. Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer erklärte, dass gegen Malloth weitere Ermittlungen wegen anderer Fälle liefen. Diese Ermittlungen seien abgetrennt worden und besonders schwierig, weil es dabei keine unmittelbaren Tatzeugen mehr gebe.

Gegen den in Abwesenheit von einem tschechischen Gericht bereits 1948 zum Tode verurteilten Malloth war ein Mordverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund drei Mal eingestellt worden. In Tschechien stieß das Münchner Urteil auf allgemeine Zustimmung. «Dieser Prozess kann gar nicht hoch genug bewertet werden», sagte der Historiker Marek Poloncarz.

 

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Standard, (Wien)  Vermischtes 30.5.2001 22:3

Lebenslange Haft für Ex-SS-Mann

 

München - Das Landgericht München hat den früheren KZ-Aufseher und SS-Scharführer Anton Malloth wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand den 89-Jährigen für schuldig, als Aufseher im Gestapo-Gefängnis Kleine Festung Theresienstadt im September 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen und im Jahr davor einen Gefangenen niedergeschlagen und auf ihn geschossen zu haben.

(AFP/dpa)

 

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Die Welt, Lokales 30.5.2001 21:22

Gericht verurteilt Malloth zu lebenslanger Haft

Von Michaela Koller

 

München - Der wohl letzte lebende Aufseher der "Kleinen Festung Theresienstadt", Anton Malloth, ist zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt worden.

Das Münchner Schwurgericht hielt die Aussagen der zwei Hauptbelastungszeugen aus der tschechischen Republik für glaubwürdig. "Anton Malloth konnte überführt werden, einen jüdischen Ingenieur mit Stockschlägen und Fußtritten ermordet zu haben", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

"Widerspruchsfrei und präzise" habe der 80-jährige Zeuge Albert M. die Tat vom Oktober 1944 im Zeugenstand beschrieben. Nach Überzeugung des Gerichts versuchte der einstige SS-Scharführer Malloth zudem im September 1943, einen Zwangsarbeiter zu erschießen. "Anton Malloth war einer der Täter, denen es gelang, ihren abgrundtiefen Hass sadistisch auszuleben", sagte Richter Hanreich. Der "schöne Toni" sei im Lager bekannt gewesen für sein zynisches Lächeln. "Er trank gerne und wurde dann unberechenbar", sagte Hanreich. Der heute 89-jährige Malloth verfolgte die Ausführungen des Richters stumm und mit geschlossenen Augen.

Als "vorbehaltlos treuer Gefolgsmann", der Juden als "Parasiten" betrachtet habe, sei der SS-Mann für das "Horrorszenario" in dem Gestapo-Gefängnis auch moralisch mitverantwortlich gewesen, führte Hanreich weiter aus. Die Verurteilung solle potenziellen Menschenrechtsverletzern signalisieren, dass sie "bis ans Ende ihrer Tage zur Verantwortung" gezogen werden könnten.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer "zufrieden" mit dem Ergebnis, war das Gericht doch weitestgehend seinem Strafantrag gefolgt. Er schloss aber nicht aus, Revision zu beantragen, weil nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Verteidiger Ernst-Günter Popendicker versucht auf alle Fälle, die Causa vor die nächste Instanz zu bringen. Er hatte für einen Freispruch plädiert.

Hauptbelastungszeuge Albert M. sagte, das Urteil gebe "Genugtuung gegenüber den Toten und denen, die nicht wieder zurückgekehrt sind." In seiner tschechischen Heimat ist das Urteil auf allgemeine Zustimmung gestoßen. Der Historiker Marek Poloncarz von der Gedenkstätte in Theresienstadt sagte: "Dieser Prozess kann gar nicht hoch genug bewertet werden." Dabei sei die Bewertung des Unrechts wichtig, "nicht die Inhaftierung des 89-Jährigen." Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes muss Malloth möglicherweise nicht bis zu seinem Lebensende hinter Gittern sitzen.

 

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Die Welt, Politik 30.5.2001 21:19

 

Früherer SS-Mann Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

München - Das Landgericht München hat den früheren KZ-Aufseher und SS-Mann Anton Malloth wegen Mordes und versuchten Mordes am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Das Gericht befand den 89-Jährigen für schuldig, als Aufseher im Gestapogefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen und im September 1943 einen weiteren Gefangenen niedergeschlagen und auf ihn geschossen zu haben. Da nicht feststeht, ob dieser zweite Mann tatsächlich starb, wurde Malloth in diesem Fall nur versuchter Mord zur Last gelegt.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich begründete die lebenslange Haftstrafe damit, dass Malloth nicht ein Täter gewesen sei, der aus "Gleichgültigkeit" gehandelt habe. Vielmehr habe der Angeklagte "den Hass gegen Juden und politisch Verfolgte verinnerlicht". Die Richter folgten damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte Malloth eine "unermessliche Schuld" zugeschrieben, da er sich "willkürlich zum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen hat". Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer sah als Motiv Malloths Rassenhass.

Malloths Verteidiger Ernst-Günter Popendicker hatte dagegen vergeblich die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen angezweifelt. Der Angeklagte selbst hatte sich in dem Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Trotz seines hohen Alters gilt er nach ärztlichen Gutachten als haftfähig.

Malloth hatte laut Anklage im September 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen, der sich nach der Rückkehr von einem Arbeitseinsatz falsch eingeordnet hatte. Als der Mann schon am Boden gelegen habe, habe er im Gefängnishof noch auf ihn eingetreten und "Stinkjude, Judensau" gerufen. Im September 1943 hatte der Angeklagte einen jüdischen Häftling mit einem Stock niedergeschlagen und mehrmals mit seiner Pistole auf den am Boden Liegenden geschossen, weil dieser einen Blumenkohlkopf gestohlen haben soll.

Der gelernte Fleischhauer lebte fast 50 Jahre unbehelligt in Italien und Österreich. Mehrere Verfahren gegen ihn im Ausland und in Deutschland waren aus Mangel an Beweisen, wegen Schlamperei der Behörden und offensichtlichem Desinteresse eingestellt worden. Erst Ende 1999 führte eine neue Zeugenaussage zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München. Malloth wurde daraufhin vor gut einem Jahr in einem Altersheim in Pullach bei München festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

In Deutschland sind zur Zeit noch bis zu vier Ermittlungsverfahren gegen NS-Verbrecher anhängig. Fraglich ist jedoch, ob es wegen des hohen Alters der Angeklagten, überhaupt zu einer Prozesseröffnung kommen wird.

DW

 

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Kurier (Wien) Politik 30.5.2001 21:6

München: Ex-SS Malloth wegen Mordes verurteilt

 

München - Der frühere SS-Mann Anton Malloth ist am Mittwoch wegen Mordes an einem jüdischen Häftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht in München befand den 89-Jährigen zudem eines Mordversuchs für schuldig. Tatort war das Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien.

Malloth war dort als SS-Scharführer (Feldwebel) von 1940 bis 1945 Aufseher.

Das Urteil entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sie sah Malloth durch Zeugenaussagen überführt. Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt und Freispruch gefordert.

APA/dpa/ste

 

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marcos, 2001-05-30 15:16

lauter ehrenwerte männer

 

die meisten ss-mörder haben den krieg an der "heimatfront" (KZ, Gefängnissen) verbracht, und dort sicher (gegen wehrlose) ihr mordhandwerk ausgeführt. am ulrichsbergtreffen dieses "ehrenwerten" mördervereins können sie dann wieder verkünden wie viel "ehre" sie haben und wie stolz sie sind für die heimat gekämpft (gemordet) zu haben. DEP wird dort auch wieder zu sehen sein.

ED101, 2001-05-30 18:26

Re: (1) lauter ehrenwerte männer

Da sie vom Ulrichsbergtreffen keine Ahnung haben, lassen die bitte das Posten. Beim Ulrichsbergtreffen wird ALLEN Gefallenen gedacht, die in den beiden WKs ihr Leben lassen mußten. Nur leider wird dieses Treffen immer wieder mit der Naziszene in Verbindung gebracht.

 

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Vorarlberg Online Vermischtes 30.5.2001 21:7

Lebenslange Haft für ehem. SS-Mann Malloth

Das Landgericht München hat den früheren KZ-Aufseher und SS-Scharführer Anton Malloth wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht befand den 89-Jährigen für schuldig, als Aufseher im Gestapo-Gefängnis Kleine Festung Theresienstadt im September 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen und im September 1943 einen weiteren Gefangenen niedergeschlagen und auf ihn geschossen zu haben.

Da nicht feststeht, ob dieser zweite Mann tatsächlich starb, wurde Malloth in diesem Fall nur versuchter Mord zur Last gelegt.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich begründete die lebenslange Haftstrafe damit, dass Malloth kein „Schreibtischtäter" gewesen sei.

Vielmehr habe der Angeklagte „den Hass gegen Juden und politisch Verfolgte verinnerlicht". Verteidiger Ernst-Günter Popendicker kündigte an, „höchstwahrscheinlich" Revision einzulegen.

Die Richter folgten mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Hanreich betonte, die Höhe des Strafmaßes sei gerechtfertigt, weil Malloths Verbrechen besonders schwer wiegen. Deshalb habe das Gericht nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren wegen des hohen Alters des Angeklagten einzustellen. „Malloth hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er ihnen als Untermenschen das Lebensrecht absprach," sagte der Richter in der Urteilsbegründung. „Er gehörte zu den Tätern, die Hass sadistisch auslebten."

 

APS NEWS WELT

 

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Vorarlberg Online Vermischtes 30.5.2001 21:8

Wegen Mordes verurteilt

 

Der frühere SS-Mann Anton Malloth ist am Mittwoch wegen Mordes an einem jüdischen Häftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Schwurgericht in München befand den 89-Jährigen zudem eines Mordversuchs für schuldig. Tatort war das Gestapo-Gefängnis „Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien. Malloth war dort als SS-Scharführer (Feldwebel) von 1940 bis 1945 Aufseher.

Das Urteil entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sie sah Malloth durch Zeugenaussagen überführt. Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt und Freispruch gefordert.

APS NEWS WELT

 

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Neues Volksblatt Politik 30.5.2001 20:57

Neues Volksblatt – Politik

 

Ein Münchener Schwurgericht hat gestern den aus Innsbruck stammenden früheren SS-Scharführer Anton Malloth (rechts beim Prozess, links auf einem Bild aus den 40er Jahren) wegen Mordes an einem jüdischen Häftling sowie eines Mordversuches zu lebenslanger Haft verurteilt. Tatort war das Gestapo-Gefängnis „Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien. Malloth war dort von 1940 bis 1945 Aufseher. Das Gericht sah den 89-Jährigen durch Zeugenaussagen überführt. Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt und Freispruch gefordert. 1948 hatte ein tschechischesGericht Malloth in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ermittlungen in Deutschland wurden später mangels Beweisen eingestellt. Malloth lebte jahrelang in Südtirol, zuletzt in einem Altersheim bei München. - -

(c) 2000 Österreichische Zeitungs-, Verlags und Vertriebsgesellschaft m.b.H.

Hafenstraße 1-3, 4010 Linz, Telefon (0732) 7606-782, E-Mail: volksblatt@volksblatt.at

 

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Neues Volksblatt Politik 30.5.2001 20:57

Neues Volksblatt – Politik

 

Staatsschutz für Mörder - - Einen 89-jährigen Greis aufgrund von Zeugenaussagen für einen vor mehr als einem halben Jahrhundert begangenen Mord zu lebenslanger Haft zu verurteilen mag diskussionswürdig erscheinen. Für ehemalige Gestapo-Schergen wie Anton Malloth gibt es offenbar keine Milderungsgründe, die „gewöhnlichen" Mördern nicht selten in erstaunlicher Großzügigkeit zugebilligt werden. - Aber dieses Urteil hat auch eine politische Dimension. Da spielt das deutsch-tschechische Verhältnis eine Rolle (Prag hat den Prozess gefordert) und es ging um die „symbolische Bedeutung", wie es das tschechische Außenamt nannte. - Unbestritten bedeutet dieses Urteil ein wichtiges Signal: Wer sich unter dem Deckmantel staatlicher Unrechtssysteme schuldig macht, muss lebenslang mit Justitia rechnen. In Deutschland, in Österreich, am Balkan — überall in Europa werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet. - Pardon, nicht überall. Wer nach dem Krieg (bis Oktober 1945!) in der Tschechoslowakei Sudetendeutsche oder Ungarn ermordet, vergewaltigt oder sonstwie gepeinigt hat, darf nicht strafrechtlich verfolgt werden. So bestimmt es ein Gesetz, dessen Aufhebung die tschechische Regierung beharrlich verweigert. Was will der EU-Beitrittskandidat wohl damit symbolisiert wissen? - -

 

(c) 2000 Österreichische Zeitungs-, Verlags und Vertriebsgesellschaft m.b.H.

Hafenstraße 1-3, 4010 Linz, Telefon (0732) 7606-782, E-Mail: volksblatt@volksblatt.at

 

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Fränkischer Tag Politik 30.5.2001 20:55

Anton Malloth (Bild)

 

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Freie Presse Politik 30.5.2001 20:51

 

Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

Gericht: Angeklagter hatte "Hass auf Juden verinnerlicht"

 

Das Landgericht München hat den früheren KZ-Aufseher und SS-Scharführer Anton Malloth wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich begründete die lebenslange Haftstrafe damit, dass Malloth kein "Schreibtischtäter" gewesen sei. Vielmehr habe der Angeklagte "den Hass gegen Juden und politisch Verfolgte verinnerlicht".

Das Gericht befand den 89-Jährigen für schuldig, als Aufseher im Gestapo-Gefängnis Kleine Festung Theresienstadt im September 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen und im September 1943 einen weiteren Gefangenen niedergeschlagen und auf ihn geschossen zu haben. Da nicht feststeht, ob dieser zweite Mann tatsächlich starb, wurde Malloth in diesem Fall nur versuchter Mord zur Last gelegt.

Die Richter folgten mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Hanreich betonte, die Höhe des Strafmaßes sei gerechtfertigt, weil Malloths Verbrechen besonders schwer wögen. Deshalb habe das Gericht nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren wegen des hohen Alters des Angeklagten einzustellen. "Malloth hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er ihnen als Untermenschen das Lebensrecht absprach," sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Malloth nahm das Urteil praktisch ohne Regung auf. Sein Verteidiger Popendicker sagte im Anschluss, er werde wahrscheinlich Revision einlegen. Popendicker hatte im Verfahren die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen angezweifelt und auf Freispruch plädiert. Malloth selbst hatte während des gesamten Prozesses die Aussage verweigert; er hatte lediglich bei der Anklageerhebung eingestanden, Wächter in Theresienstadt gewesen zu sein.

In dem Ende April begonnen Prozess musste sich Malloth ursprünglich wegen dreifachen Mordes verantworten. Der Vorwurf von zwei Morden an jüdischen Gefangenen wurde allerdings fallengelassen, weil sich der einzige Augenzeuge widersprach. Verurteilt wurde Malloth jetzt dafür, dass er im September 1944 einen jüdischen Gefangenen mit einem Nussbaum-Stock erschlug, der sich nach der Rückkehr von einem Arbeitseinsatz falsch eingeordnet hatte.

Der gelernte Fleischhauer Malloth lebte fast 50 Jahre unbehelligt in Italien und Österreich. Mehrere Verfahren gegen ihn im Ausland und in Deutschland waren aus Mangel an Beweisen, wegen Schlamperei der Behörden und offensichtlichem Desinteresse eingestellt worden. Erst Ende 1999 nahm die Staatsanwaltschaft München I nach einer neue Zeugenaussage wieder Ermittlungen auf. Malloth wurde daraufhin vor gut einem Jahr in einem Altersheim bei München festgenommen.

© Copyright von AFP.

 

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FOCUS Politik 30.5.2001 20:41

Späte Sühne

 

D er NS-Verbrecher Anton Malloth ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Münchner Schwurgericht sah es am Mittwoch nach mehrwöchiger Verhandlung als erwiesen an, dass der frühere Aufseher des Gestapogefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt" zwischen 1943 und 1945 einen Mord und einen Mordversuch an zwei jüdischen Häftlingen beging. Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der ehemalige SS-Scharführer erschoss dem Urteil zufolge im Herbst 1943 einen jüdischen Gefangenen, der sich bei der erzwungenen Ernte-Arbeit einen Blumenkohl unter die Jacke gesteckt hatte. Ein Jahr später prügelte Malloth einen Häftling tot, weil er sich bei ihm nach dem Außeneinsatz nicht zurückgemeldet hatte.

Die Augenzeugen der Verbrechen seien glaubwürdig gewesen, urteilte das Gericht. Gegen den in Abwesenheit von einem tschechischen Gericht bereits 1948 zum Tode verurteilten Malloth war das Mordverfahren dreimal von der Staatsanwaltschaft Dortmund eingestellt worden.

 

30.05.01, 11:57 Uhr

(Quelle: dpa)

 

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EXPRESS (Köln) Politik 30.5.2001 20:7

Kölnische Rundschau Politik 30.5.2001 20:38

München - Lebenslänglich für KZ-Aufseher Malloth

 

München (AP) Nach 56 Jahren ist der Mord an einem jüdischen Häftling in Theresienstadt gesühnt worden: Der ehemalige KZ-Aufseher Anton Malloth wurde am Mittwoch vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt.

"Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er ihnen als Untermenschen das Lebensrecht absprach", sagte der Vorsitzende Richter. Wie lange der 89-jährige die Strafe verbüße, hänge von seiner Gesundheit ab. Das Urteil sei aber auch ein Signal an alle Opfer und Täter.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der SS-Scharführer Malloth 1944 im Durchgangslager Theresienstadt einen jüdischen Häftling umgebracht, weil der sich nicht ordnungsgemäß vom Arbeitseinsatz zurück gemeldet hatte. "Er schlug ihm mit voller Wucht den Schlagstock auf Kopf und Schultern, bis er zusammenbrach.

Dann trat er mit seinen Stiefeln wuchtig gegen Kopf und Hals des am Boden liegenden Mannes, der stark aus dem Mund blutete", sagte Richter Jürgen Hanreich. Ein heute 80-jähriger Augenzeuge habe diesen Mord präzise und widerspruchsfrei geschildert. An der Glaubwürdigkeit bestehe nicht der geringste Zweifel.

Malloth sei außerdem überführt, 1943 einen Gefangenen geschlagen und mit mindestens zwei Schüssen in Brust und Bauch niedergeschossen zu haben.

Der Häftling habe beim Ernteinsatz einen Blumenkohl unter sein Hemd stecken wollen. Malloth "gehörte zu den Tätern, die ihren ideologisch begründeten abgrundtiefen Hass sadistisch auslebten", sagte Hanreich. Diese Tat wurde aber nur als versuchter Mord beurteilt, weil nicht mit letzter Sicherheit zu klären war, ob das Opfer starb.

Frühere Verfahren waren eingestellt worden

Im Lager Theresienstadt waren rund 2.500 Menschen auf Befehl liquidiert oder von den SS-Wachen willkürlich zu Tode gequält worden. Der gelernte Metzger Malloth hatte sich freiwillig zur SS gemeldet und war von 1940 bis Kriegsende Wachmann in Theresienstadt.

Er sei für unzählige Verbrechen "nicht strafrechtlich, aber moralisch verantwortlich", sagte der Richter. "Vom Hass auf jüdische Menschen geradezu umgetrieben, hat er sich zum Herrn über Leben und Tod aufgespielt." Zeugen hatten den "schönen Toni", wie er im Lager genannt wurde, als besonders grausam und als "Teufel" geschildert.

Malloth selbst hatte die Anklage bestritten und im Prozess geschwiegen. Sein Verteidiger hatte Freispruch mangels Beweisen gefordert und will wahrscheinlich Revision einlegen. Der 89-Jährige habe "ja nichts mehr zu verlieren".

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte zwei Ermittlungsverfahren gegen Malloth mangels Beweisen eingestellt. Ihr hatte aber die gleiche Zeugenaussage vorgelegen, die jetzt zur Verurteilung zu lebenslänglich geführt hatte. Anlass für die Neuaufnahme in München war nur die Aussage eines weiteren tschechischen Zeugen, der einen Film über Malloths Leben in einem Altersheim in Pullach gesehen hatte.

Efraim Zuroff vom Simon-Wiesenthal-Zentrum sagte: "Dieses wichtige Urteil bringt eine traurige Geschichte zu einem besseren Ende. Es sagt viel über das heutige Deutschland." Dass ausgerechnet Hanreich es verkündet habe, dessen Vater im NS-Staat Richter in Leitmeritz gewesen sei, "ist ein wichtiges Symbol des Wandels".

Hanreich sagte, das Urteil solle jedem potentiellen Verbrecher gegen die Menschlichkeit klar machen, dass er bis ans Ende seiner Tage zur Verantwortung gezogen werden könne.

 

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Augsburger Allgemeine Lokales 30.5.2001 19:22

Das sind wir den Nazi-Opfern schuldig"

Münchner Schwurgericht verurteilt den 89-jährigen ehemaligen SS-Scharführer Anton Malloth zu lebenslanger Haft

München (lb).

 

Anton Malloth zuckt beim Urteil mit keiner Wimper. Als das Münchner Schwurgericht den wegen NS-Verbrechen angeklagten 89-Jährigen für schuldig erklärt und lebenslange Haft verhängt, lässt sich der ehemalige SS-Scharführer keine Gefühle anmerken. Lediglich das weiße Stofftaschentuch in seiner zusammengeballten linken Hand könnte ein Zeichen für innere Anspannung sein.

Kurz vor 11 Uhr gestern war der Angeklagte in einem Rollstuhl - bequem an zwei große Kissen gelehnt - in den Sitzungssaal des Gefängnisses München-Stadelheim gebracht worden. Dort fand der Prozess statt, um dem alten Mann die beschwerlichen Fahrten aus der Untersuchungshaft in das Gerichtsgebäude zu ersparen. Doch der Rollstuhl täuscht: Der Angeklagte ist kein Invalide, er kann noch einigermaßen laufen. Nur zur Schonung wird er im Rollstuhl gefahren, denn seine Gesundheit ist altersbedingt etwas angeschlagen.

Vermutlich werde eine Diskussion aufkeimen, ob man einen 89-Jährigen noch zu einer lebenslangen Haft verurteilen solle, sagte Vorsitzender Richter Jürgen Hanreich. Die Justiz müsse auf Grund des Legalitätsprinzips solche Verfahren aber führen und mit einem Urteil abschließen. Dies sei man auch den Opfern der Nazi-Herrschaft schuldig.

„Es besteht eine Verpflichtung der Gesellschaft, das unsägliche Leid der Opfer namhaft zu machen", erklärte Hanreich. „Es ist klar, dass die Haftfähigkeit des Angeklagten die Dauer der Strafe bestimmen wird und nicht der Richterspruch." Das heißt: Wenn Malloth eines Tages nicht mehr haftfähig ist, kommt er frei.

Das Verfahren gegen Malloth dürfte einer der letzten Strafprozesse in Deutschland um NS-Verbrechen sein. In dem Gestapo-Gefängnis „Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Tschechien kamen 1940 bis 1945 mindestens 2500 Menschen um - vor allem Juden und tschechische Widerstandskämpfer, sagte Hanreich. Verantwortlich dafür seien der Lagerkommandant und seine Mannschaft gewesen, zu der auch der Aufseher Malloth gehörte.

Wie schwierig ein Verfahren nach mehr als einem halben Jahrhundert sei, zeige ein Vorfall aus dem Jahre 1945, sagte Hanreich. Laut Anklage soll Malloth im Januar 1945 mit einem weiteren Aufseher zwei Häftlingen befohlen haben, sich im Freien nackt auszuziehen. Einem dritten Häftling sollen die Aufseher befohlen haben, in eisiger Kälte die zwei nackten Männer aus einem Schlauch mit Wasser zu bespritzen, bis sie nach rund 30 Minuten tot umfielen. Der einzige noch lebende Augenzeuge erklärte entgegen einer früheren Aussage, er könne nicht mehr sicher sagen, ob Malloth den Befehl dazu gegeben habe oder der Lagerkommandant. Von diesem Punkt der Anklage sprach das Gericht den Angeklagten deshalb frei.

Durch andere Zeugenaussagen hielt das Gericht Malloth aber für überführt, einen jüdischen Häftling ermordet und an einem weiteren jüdischen Häftling einen Mordversuch begangen zu haben. Ein 80-jähriger ehemaliger Häftling aus Tschechien, der als Zeuge ausgesagt hatte, war eigens noch einmal zum Urteil nach München gekommen. „Man kann mit der Staatsanwaltschaft und mit dem Urteil zufrieden sein. Für mich ist es eine Genugtuung gegenüber den Toten", sagte der 80-Jährige und rang mit den Tränen.

Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center in Jerusalem sagte: „Ich bin mit dem Urteil zufrieden."

31.05.2001

 

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Rheinpfalz Online Politik 30.5.2001 18:57

Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

 

Das Landgericht München hat den früheren KZ-Aufseher und SS-Scharführer Anton Malloth wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich begründete die lebenslange Haftstrafe damit, dass Malloth kein "Schreibtischtäter" gewesen sei. Vielmehr habe der Angeklagte "den Hass gegen Juden und politisch Verfolgte verinnerlicht".

Das Gericht befand den 89-Jährigen für schuldig, als Aufseher im Gestapo-Gefängnis Kleine Festung Theresienstadt im September 1944 einen jüdischen Gefangenen erschlagen und im September 1943 einen weiteren Gefangenen niedergeschlagen und auf ihn geschossen zu haben. Da nicht feststeht, ob dieser zweite Mann tatsächlich starb, wurde Malloth in diesem Fall nur versuchter Mord zur Last gelegt.

Die Richter folgten mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Hanreich betonte, die Höhe des Strafmaßes sei gerechtfertigt, weil Malloths Verbrechen besonders schwer wögen. Deshalb habe das Gericht nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren wegen des hohen Alters des Angeklagten einzustellen. "Malloth hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er ihnen als Untermenschen das Lebensrecht absprach," sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Malloth nahm das Urteil praktisch ohne Regung auf. Sein Verteidiger Popendicker sagte im Anschluss, er werde wahrscheinlich Revision einlegen. Popendicker hatte im Verfahren die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen angezweifelt und auf Freispruch plädiert.

Malloth selbst hatte während des gesamten Prozesses die Aussage verweigert; er hatte lediglich bei der Anklageerhebung eingestanden, Wächter in Theresienstadt gewesen zu sein.

In dem Ende April begonnen Prozess musste sich Malloth ursprünglich wegen dreifachen Mordes verantworten. Der Vorwurf von zwei Morden an jüdischen Gefangenen wurde allerdings fallengelassen, weil sich der einzige Augenzeuge widersprach. Verurteilt wurde Malloth jetzt dafür, dass er im September 1944 einen jüdischen Gefangenen mit einem Nussbaum-Stock erschlug, der sich nach der Rückkehr von einem Arbeitseinsatz falsch eingeordnet hatte.

Der gelernte Fleischhauer Malloth lebte fast 50 Jahre unbehelligt in Italien und Österreich.

Mehrere Verfahren gegen ihn im Ausland und in Deutschland waren aus Mangel an Beweisen, wegen Schlamperei der Behörden und offensichtlichem Desinteresse eingestellt worden. Erst Ende 1999 nahm die Staatsanwaltschaft München I nach einer neue Zeugenaussage wieder Ermittlungen auf. Malloth wurde daraufhin vor gut einem Jahr in einem Altersheim bei München festgenommen.

afp, Mittwoch, 30. Mai , 16:46 Uhr

 

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Salzburger Nachrichten Vermischtes 30.5.2001 1:17

KURZ GEMELDET 

In München soll heute, Mittwoch, das Urteil über den 89-jährigen Anton Malloth, einen früheren SS-Scharführer, wegen des Vorwurfs des Mordes und Mordversuchs an jüdischen Häftlingen in Theresienstadt 1943 bis 1945 ergehen.

 

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Süddeutsche Zeitung Politik 29.5.2001 22:17

Die letzten Versuche, Gräueltaten nicht in die Geschichte entrücken zu lassen

Sühne der Nazi-Verbrechen – spät, zu spät

Angesichts des hohen Alters der Täter ist mit dem heutigen Urteil gegen Anton Malloth die Zeit der großen NS-Prozesse wohl vorüber

Von Joachim Käppner

 

Am ersten Tag traf der Staatsanwalt einen unauffälligen alten Herrn, auffällig war nur der Ort: die Haftanstalt Hohenasperg. Man sprach über Jugendjahre, die Familie, die Jahre nach 1945. Am dritten Tag über den Krieg und erst am fünften Tag über die Verbrechen, die der Untersuchungshäftling während dieses Krieges begangen hatte. Dem Staatsanwalt schien es fast, als hätte sein Gesprächspartner mit den Tagen gewechselt: Am ersten Tag ein höflicher Greis, am dritten ein misstrauischer alter Mann, am fünften und danach ein mehrfacher Mörder mit einem Blick, den der Vernehmer nicht mehr vergessen würde: Ich konnte mir, sagt Kurt Schrimm, „plötzlich vorstellen, wie es gewesen sein muss, diesem Mann zu begegnen, als er Uniform trug".

Heute ist Schrimm Leiter der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Sein Gegenüber war Josef Schwammberger, der frühere Kommandant des jüdischen Ghettos von Przemysl, der noch heute, fast 90- jährig, die lebenslange Strafe verbüßt, zu der er 1992 in Stuttgart verurteilt wurde. Als das Verfahren abgeschlossen war, hieß es allgemein, dies sei nun der „letzte große NS-Prozess" gewesen, und bald darauf sollte die Zentrale Stelle sogar geschlossen werden.

 

Noch immer Berge von Akten

Davon kann noch keine Rede sein: Anfang April verurteilte das Landgericht Ravensburg den früheren SS-Untersturmführer Julius Viel, 83, zu 12 Jahren Haft wegen Mordes an sieben Häftlingen gegen Kriegsende bei Theresienstadt. Am heutigen Mittwoch will das Landgericht München das Urteil über den einstigen Aufseher im Konzentrationslager Theresienstadt, Anton Malloth, 89, fällen. Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer hat auf lebenslang wegen Mordes plädiert.

Noch immer studieren die Ludwigsburger Ermittler Berge von Akten, noch immer prüfen Staatsanwälte Anklageerhebungen. Weitere Verfahren „soll man keineswegs ausschließen", sagt Schrimm. Es kommen neue Dokumente aus Osteuropa, die USA und Kanada prüfen derzeit, ob gegen eingewanderte Deutsche und Österreicher Belastendes vorliegt, in Italien und Griechenland ist das Interesse an der Untersuchung deutscher Kriegsverbrechen neu erwacht.

Wegen des hohen Alters der Verfahrensbeteiligten glaubt Schrimm aber auch: „Die großen Fische wie Schwammberger werden nicht mehr dabei sein, die waren damals schon alt." Es sei denn, es gelingt ihm sein letzter großer Coup und er wird eines Tages Anklage erheben gegen Johannes Thümmler, einst Vorsitzender des Sondergerichtes von Auschwitz, der Mitte der sechziger Jahre angeklagt und dann freigesprochen wurde. Vielleicht findet Schrimm noch genug neues Material, aber selbst wenn: Thümmler ist inzwischen 95. Aussagen zur Sache macht er nicht.

Der Ruf der bundesdeutschen Strafjustiz ist nicht gut, was die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen betrifft. Der Publizist Günter Schwarberg sprach einst von der „Mörderwaschmaschine". Sechs Millionen ermordeter Juden und vielen Millionen weiterer NS-Opfer stehen gerade 6500 Strafurteile nach 1949 gegenüber. Allein am Holocaust waren mindestens eine halbe Million Menschen direkt oder indirekt beteiligt. Ganze in den Genozid verstrickte Berufsgruppen wie Ärzte und Richter kamen straflos davon, und wo es Ausnahmen gab, bestätigten sie nur die Regel, die Legende nämlich, die Institution als solche sei „sauber" gewesen. So hieß es lange über die Wehrmacht, deren Angehörige so gut wie nichts zu befürchten hatten, nicht einmal Mitglieder der Geheimen Feldpolizei. Dabei war die Wehrmacht an Massakern wie 1941 in der Schlucht von Babi Jar bei Kiew, der 33771 Juden zum Opfer fielen, ebenso beteiligt wie an anderen Verbrechen: So ließ die Militärärztliche Akademie Berlin (völkerrechtlich verbotene) Dumdum-Geschosse an gefangenen Russen testen. Bestraft wurde niemand. Die erbitterte Debatte um die „Wehrmachtausstellung" ist ein später Nachklang einer kollektiven juristischen Amnesie.

Die sprichwörtlichen Mühlen der Justiz mahlten oft genug lustlos und wie in Zeitlupe. Erst 1958 wurde die Zentrale Stelle eingerichtet; drei Jahrzehnte waren vergangen, als das Verfahren gegen Aufseher des Konzentrationslagers Majdanek eröffnet wurde und dann mit milden Strafen endete. Erst jetzt hat das Malloth-Verfahren die Frage aufgeworfen, ob eine andere Staatsanwaltschaft – nicht die Münchner – 20 Jahre lang die Malloth- Ermittlungsakten von einer Ablage zur anderen geschoben hat.

Hat die Justiz versagt? Ein simples moralisches Verdikt verbietet sich. Dies müsste nämlich auch berücksichtigen, was sie überhaupt tun konnte – und was man sie tun ließ. Die Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen ist auch die einer kalten Amnestie durch den Gesetzgeber, und diese Amnestie hatte weit gravierendere Folgen als individuelles Versagen von Richtern und Staatsanwälten. Die Justiz war der Spiegel der Gesellschaft, in unfähig zu trauern war.

Es begann mit der Einstellung fast aller Verfahren, welche die Alliierten an die Bundesrepublik abtraten; ein Gesetzgebungskniff sorgte dafür, und im Kalten Krieg störten sich die westlichen Mächte wenig daran. 1960 bestätigte der Bundestag die Verjährung für Totschlag, 1968 – ein Schock für die Ermittler – sogar die für Beihilfe zum Mord. 1969 musste die Berliner Generalstaatsanwaltschaft daraufhin die Verfahren gegen 300 Beschuldigte des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) einstellen, der Eichmann-Behörde, bei der die Logistik des Holocaust lag. Einer von Schrimms Vorgängern bei der Zentralen Stelle, Alfred Streim, illustrierte die Folgen drastisch: Vielleicht, sagte Streim kurz vor seinem Tod, hätte die deutsche Justiz nicht einmal den Schreibtischtäter Adolf Eichmann verurteilen können, wenn er 1969 in der Bundesrepublik statt 1960 in Jerusalem vor Gericht gestanden hätte.

Dass die Richter überhaupt das Maß des Rechtstaates an den Unrechtsstaat anlegten, unterscheidet die bundesdeutsche Justiz positiv von jenen Japans oder Österreichs, wo Straftaten eigener Staatsbürger während des Weltkriegs im Grunde als nicht justiziabel gelten. Es hebt sie auch von der DDR ab, deren Umgang mit NS-Verbrechen zu Unrecht als härter und konsequenter gilt – ein nachwirkender Erfolg der SED-Propaganda. Zwar hat die ostdeutsche Justiz fast 13000 Strafurteile gefällt, doch geschah dies überwiegend noch unter sowjetischer Aufsicht und nach der Methode eines Schrotschusses. Urteile trafen Täter und Mitläufer ebenso wie Unschuldige. Es gab Ausnahmen wie das Leipziger Verfahren gegen deutsche Firmenangestellte wegen Mordes an jüdischen Zwangsarbeitern, das mit vier Todesurteilen endete; doch die meisten Prozesse in der Sowjetischen Besatzungszone und der frühen DDR waren eher eine politische Säuberung und schon vorbei, als in der Bundesrepublik Ende der fünfziger Jahre die systematische Strafverfolgung erst begann.

In der DDR galt der Faschismus „als mit den Wurzeln ausgerottet". Die SED hatte keinerlei Interesse an spektakulären Prozessen gegen eigene Staatsbürger. Zwar richtete sie analog zur Ludwigsburger Zentralstelle 1967 eine eigene Stasi-Fahndungsabteilung ein. Doch diese durfte nur tätig werden, wenn es politisch opportun war, wenn etwa in der Bundesrepublik NS-Verfahren anstanden oder, wie während des Auschwitz-Prozesses, westliche Ermittler auf DDR-Bürger aufmerksam geworden waren. Bis 1989 kam es lediglich zu 65 Verfahren, bei denen das ZK der SED die Urteile auch gerne selbst einmal „vorschlug". Als die kriselnde DDR 1988 eine Annäherung an die USA suchte, wurde die Akte Henry Schmidt hervorgeholt und dem „Eichmann von Dresden" ein Prozeß gemacht, mit dem sich das „bessere Deutschland" spektakulär inszenierte.

 

Material gegen Bonner Kreise

Wie viele ostdeutsche Schmidts davonkamen, lässt sich nicht ermessen. Die DDR verbarg ab 1964 Zehntausende von Täterakten im Zentralen Parteiarchiv, selbst vor der eigenen Justiz; das Material wird in Ludwigsburg noch immer ausgewertet. Unter Aufsicht des Politbüromitglieds Albert Norden wurden die NS-Akten gesperrt: Es dürfe „auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass nun erneut in der Vergangenheit aller irgendwie faschistisch belasteten Personen gewühlt wird", das Material sei gegen „die führenden Bonner Kreise einzusetzen".

Für Staatsanwalt Kuchenbauer kam der Prozess gegen Malloth „sehr spät, aber nicht zu spät". Für viele andere Täter ist es schon viel zu spät. Es geht darum, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ins Wolkenhafte der Geschichte entrücken zu lassen. Und hier liegt auch der Sinn so später Strafe: Neben der Sühne, die angesichts der nationalsozialistischen Massenverbrechen sehr relativ zu betrachten ist, vor allem in der Generalprävention, der Abschreckung, freilich in einem speziellen Weise: Ein Massenverbrechen, so lehrten die deutschen NS-Prozesse, lange bevor es UN-Tribunale gab, das ist kein Naturereignis. Der Einzelne muss die Verantwortung für sein Handeln tragen. Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Mordprozesse zählt, dass der so genannte Befehlsnotstand eine Legende ist: Täter wie Viel und Schwammberger hätten ihr Leben nicht gefährdet, wenn sie diese Verbrechen nicht begangen hätten; sie waren selbst dafür veranwortlich, ob sie ein Leben auslöschten oder nicht.

 

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Kleine Zeitung (Graz) Wirtschaft 30.5.2001 23:30

WELTBLICK: Prozess.

 

Der frühere SS-Mann Anton Malloth ist gestern wegen Mordes an einem jüdischen Häftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht in München befand den 89-Jährigen zudem eines Mordversuchs in einem Gestapo-Gefängnis in Tschechien für schuldig, wo Malloth Aufseher war. Er hatte seit dem Krieg jahrelang unbehelligt in Südtirol gelebt.

Entschädigung. Mit den Stimmen aller Parteien stellte der deutsche Bundestag gestern Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen vor Entschädigungsklagen in den USA fest. Damit ist der Weg für die Auszahlung von insgesamt zehn Milliarden Mark an die noch etwa 1,2 bis 1,5 Millionen lebenden Zwangsarbeiter während der Nazi-Herrschaft frei.

 

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Nürnberger Zeitung Lokales 30.5.2001 23:19

Selbst beim Urteil verzog der ehemalige SS-Mann keine Miene

Eine späte Genugtuung für Malloths

wehrlose Opfer

89-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis

Kein „Mitläufer" oder „Schreibtischtäter"

 

MÜNCHEN (NZ). – Selbst das Urteil „lebenslang" konnte keine Regung in den Greis bringen, der in einem Rollstuhl sitzend in den provisorischen Gerichtssaal der Münchener Justizvollzugsanstalt Stadelheim geschoben worden war.

Mit dem Urteil soll der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth 56 Jahre nach Kriegsende für einen kleinen Teil seiner Grausamkeiten und Verbrechen büßen, die er als Angehöriger des Wachpersonals des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt" begangen hat. Ob der 89-Jährige die Strafe antreten muss, ist fraglich: Malloths Haftfähigkeit zu beurteilen ist Sache der Mediziner. Sollte er eines Tages nicht mehr haftfähig sein, kommt er frei.

Kurz nach der Urteilsverkündung ließ sein Verteidiger Ernst-Günther Popendicker wissen, dass Malloth das einzig zulässige Rechtsmittel der Revision ergreifen wolle.

Zufriedenheit herrschte dagegen beim Staatsanwalt und dem zur Urteilsverkündung aus Tschechien angereisten ehemaligen Gefangenen und Zeugen Albert M. „Es ist eine Genugtuung", sagte er und: „Es ist wichtig, dass die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt."

Der heute so gebrechlich wirkende alte Mann war vor mehr als einem halben Jahrhundert ein gefürchteter SS-Aufseher mit dem Spitznamen „schöner Toni". Der in Innsbruck geborene und in Südtirol aufgewachsene, gelernte Fleischhauer konnte damals seinem Rassenhaß freien Lauf lassen, fasste Schwurgerichtsvorsitzender Jürgen Hanreich die Erkenntnisse der zwölf Verhandlungstage zusammen.

Malloth sei kein „Schreibtischtäter" oder „Mitläufer" gewesen, sondern habe aus „ideologisch begründetem, abgrundtiefem Hass" gehandelt. Deshalb habe das Gericht nicht von einer lebenslangen Freiheitsstrafe absehen können.

Das wäre mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention wegen des hohen Alters und der Gebrechlichkeit des Angeklagten möglich gewesen.

Nach Überzeugung des Gerichts ist nachgewiesen, dass Malloth im September 1943 auf einem Gut bei Theresienstadt einen jüdischen Gefangenen, der einen Blumenkohl beiseitegeschafft hatte, mit zwei Schüssen aus nächster Nähe niederstreckte. Weil der Tod des Gefangenen nicht mit letzter Sicherheit feststeht, erkannten die Richter in diesem Fall nur auf Mordversuch. Hingegen steht fest, dass ein tschechischer Ingenieur, den Malloth auf dem Hof des Gefängnisses mit einem Stock zusammenschlug, seinen Verletzungen erlag.

Freigesprochen wurde der Angeklagte von dem Vorwurf, zwei Gefangene mitten im Winter umgebracht zu haben, indem er sie im Freien mit eiskaltem Wasser so lange abspritzen ließ, bis sie tot waren. Möglicherweise sei Malloth nur einer aus der vergnügt grölenden Meute der Bewacher gewesen, die dem Schauspiel zugesehen haben, sagte der Richter.

Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Peter Finkelgruen, dessen Großvater Martin mutmaßlich am 10. Dezember 1942 ebenfalls von Malloth in Theresienstadt ermordet wurde.

Finkelgruen hatte sich jahrelang darum bemüht, Malloth vor Gericht zu bringen. Doch der NS-Verbrecher lebte 40 Jahre lang unbehelligt in Meran, während die Justizbehörden in Nordhein-Westfalen den Fall vor sich herschoben.

 

Kameraden-Hilfe

Die Kameraden-Hilfe funktionierte offenbar gut: Zuletzt wurde Malloth von Himmlers Tochter im Auftrag der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte" im Münchener Nobelvorort Pullach betreut. Erst als Finkelgruen in Prag eine Zeugin aufspürte und die tschechische Justiz weitere benannte, rollte die Münchner Justiz die Sache neu auf.

Kein Wort des Tadels gab es mehr über den Schwurgerichtsvorsitzenden Hanreich. Die Tatsache, daß sein Vater Otto in den Jahren 1939 bis 1944 als Landgerichtsrat in Leitmeritz unweit von Theresienstadt tätig war, hatte zu Prozeßbeginn für Aufregung gesorgt. Jürgen Hanreich hob jetzt die moralische Verantwortung der Justiz hervor: Mit dem Urteil solle jedem, der sich schwere Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lasse, deutlich gemacht werden, dass er „bis ans Ende seiner Tage zur Verantwortung gezogen wird". Ralf Müller

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Nürnberger Nachrichten Politik 30.5.2001 23:19

Kommentar: Eine Last, die bleibt

Anmerkungen zur NS-Entschädigung und zum Fall Malloth

VON ALEXANDER JUNGKUNZ

 

Zwei Meldungen von gestern: Der Bundestag macht mit der Feststellung der Rechtssicherheit den Weg frei für die Entschädigung der Zwangsarbeiter. Und in München wird der 89-jährige ehemalige KZ-Aufseher Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Meldungen, die in ihrer Gleichzeitigkeit zeigen, wie sehr dieses Land nach wie vor beschäftigt ist mit seiner Vergangenheit, mit dem Nationalsozialismus und Hitlers Terror.

Es gibt in Deutschland viele, die ähnlich denken wie der umstrittene Historiker Ernst Nolte: Von der „Vergangenheit, die nicht vergehen will", sprach er – und formulierte damit nur eleganter den Überdruss, den manche verspüren angesichts dieses immer wiederkehrenden Teils der deutschen Geschichte. Wann denn endlich Schluss sei, 56 Jahre nach Kriegsende – so fragen sie.

 

Tiefe Wunden

Otto Graf Lambsdorff, der ungeachtet unzähliger Rückschläge rastlose Unterhändler Schröders bei der Zwangsarbeiter-Entschädigung, ging in seiner großen, letzten Rede vor dem Bundestag auf solche Stimmen ein: „Zu tief sind die Wunden, die Krieg und Vertreibung auch bei unseren Landsleuten hinterlassen haben, zu groß ist das menschliche Bedürfnis, Vergangenes zu verdrängen und zu vergessen."

Richtig: Die Spuren, die Narben, die dieser Krieg – angefangen und bis zu seinem verheerenden Ende fortgeführt von Hitler – zurückgelassen hat, sind auch 2001 erlebbar in ganz Deutschland, in Europa, auf der ganzen Welt. Denn es war ja ursächlich der Angriffskrieg der Nazis, der die zerstörerische Bomben-Gegenwehr der Alliierten auslöste, der die überfallenen Staaten im Osten zum brutalen, unmenschlichen Mittel der Vertreibung greifen ließ, der auch die spät überwundene Teilung Deutschlands und des Kontinents herbeiführte: Ohne Hitler ist das alles nicht denkbar.

Kaum eine Familie auf dem alten Kontinent ohne kriegsbedingte Opfer. Unfaßbar die Lücke, die der Holocaust hinterlassen hat: Millio nen von Juden – bis zur Pogromnacht oft geachtete Nachbarn, dann geächtete, verfolgte, vernichtete Außenseiter. Ungezählte Schicksale sind damit verbunden – und prägen die Erinnerung der Überlebenden.

Die Zwangsarbeiter gehören zu den vielen Opfern des NS-Regimes: Eingespannt für Frondienste, oft geschunden – und dann vergessen. Die Bundesrepublik hat Erhebliches geleistet an materieller „Wiedergutmachung" (ein hilfloser Begriff angesichts des unsäglichen Leids) – doch viele Zwangsarbeiter blieben lange, zu lange ausgespart. Endlich:

Das war das ersehnte, das treffende, das prägende Wort der gestrigen Bundestags-Debatte. Endlich erhalten die noch Lebenden wenigstens eine Entschädigung als Geste, dass ihr Schicksal nicht vergessen wird.

Anton Malloth hatte viele solcher Schicksale in der Hand: Er war das, was viele ein „kleines Rädchen" nennen. Doch ohne die zigtausend „kleinen Rädchen" hätte Hitlers mörderische Maschinerie nie laufen können: Allzu viele Deutsche fügten sich dem verbrecherischen Wahn, ließen sich einspannen ins Terror-Regime. Malloth mordete – im Namen des Nationalsozialismus, aber eigenhändig als eiskalter Herr über Leben und Tod. Spät drangen die Ermittler zu dem Greis vor.

Doch sein Alter kann kein Grund für Milde sein angesichts der Schwere seiner Schuld – und der Qualen seiner Opfer samt ihrer Hinterbliebenen: Das Urteil gegen Malloth ist auch ein Signal dafür, dass derartige Verbrechen nicht verjähren können, dass sich niemand seiner Verantwortung entziehen kann.

 

Drei Schlüsselbegriffe

„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft": So nennt sich die Stiftungsinitiative der Wirtschaft, die sich erst spät und nur unter Druck dieser Verantwortung gestellt hat. Erinnerung, Verantwortung und Zukunft: Das sind die Schlüsselbegriffe im Umgang mit jeder Form von Geschichte. Wer Erinnerung auszublenden versucht, der wird seiner Verantwortung für die Zukunft niemals gerecht.

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Nürnberger Nachrichten Politik 30.5.2001 23:19

„Hass zutiefst ausgelebt"

Der Urteilsspruch gegen den 89jährigen Anton Malloth

Richter Hanreich erinnert an das „unsägliche Leid" der Opfer

VON GERHARD LAUCHS

 

MÜNCHEN – Anton Malloth blickt regungslos an die Decke, gibt sich nach außen hin unbeeindruckt wie an allen Verhandlungstagen in den sechs Wochen zuvor. Dabei hat Richter Jürgen Hanreich den 89-Jährigen soeben wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen. Lebenslang soll der „schöne Toni" dafür büßen, dass er sich an „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in kaum vorstellbarem Ausmaß" beteiligt hat, so der Richter.

Es ist ein düsteres Bild, das Hanreich in der Urteilsbegründung vom 89-jährigen Angeklagten zeichnet. „Malloth war ein Teufel, unberechenbar, gewissenlos und grausam", zitiert Hanreich einen Zeugen aus Österreich. „Er war kein gleichgültiger Mitläufer, sondern ein Täter, der seinen abgrundtiefen Hass gegen Juden und Gefangene aus Tschechien zutiefst auslebte." Als Mitglied der Wachmannschaft im Gestapo-Gefängnis „Kleine Festung" im KZ Theresienstadt sei Malloth mitverantwortlich für mindestens 2500 Tote in dem Lager und das „Horror-Szenario", für das er die moralische Verantwortung mitzutragen habe.

Strafrechtlich wird der Greis für zwei Taten zur Verantwortung gezogen: Im September 1943 hat Malloth „nach äußerst zuverlässigen Zeugenaussagen" (Hanreich) als Aufseher bei einem Ernteeinsatz einen Juden aus ein bis zwei Metern mit zwei Schüssen niedergestreckt. Der Anlaß: Das Opfer hatte einen Blumenkohl unter der Jacke versteckt, um damit die Hungerrationen aufzubessern. Da „nie mehr geklärt werden kann, ob der Mann auch wirklich tot war", wertete das Gericht die Tat als versuchten Mord aus niederen Beweggründen.

 

Nichtiger Anlass

Obwohl auch darauf „Lebenslang" steht, macht Hanreich von seinem Richterrecht Gebrauch und verhängt elf Jahre Freiheitsstrafe. In einem zweiten Fall hält das Gericht Malloth des Mordes für überführt. Der Anlaß war wiederum eine Kleinigkeit: Ein Gefangener, der jüdische Ingenieur Hochmann, hatte sich nach einem Arbeitseinsatz nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. Malloth, außer sich vor Wut, ließ sich einen Holzprügel bringen und schlug wahllos auf Kopf und Schultern des Mannes ein. Als dieser zusammenbrach, trat Malloth mit seinen schweren Stiefeln auf Kopf und Brust des stumm am Boden liegenden Opfers.

Irgendwann im Verlauf der fast 20-minütigen „Bestrafung" starb der Mann – erstickt am eigenen Blut. Dafür verhängt Hanreich „Lebenslang".

Freigesprochen wurde der Angeklagte dagegen vom Mordvorwurf in zwei weiteren Fällen. Es konnte nicht mehr geklärt werden, ob er im bitterkalten Januar 1945 angeordnet hatte, zwei Männer nackt auszuziehen und so lange mit Wasser zu bespritzen, bis sie tot umfielen. Klar ist nur, dass Malloth angetrunken dabeistand und grölend das langsame Sterben verfolgte.

„Die Schuld des Angeklagten ist außergewöhnlich", so Richter Hanreich, der sich während der gesamten Verhandlung ausgesprochen viel Mühe mit Malloth gegeben hat. Deshalb sei auch kein anderes Strafmaß als lebenslang denkbar. „Es wird jetzt sicher eine Diskussion geben, ob man einen alten, kränkelnden Mann nach so langer Zeit noch verurteilen soll", so Hanreich. Obwohl das Verfahren in Konflikt zu einigen Artikeln der Menschenrechtskonvention stehe, habe das Urteil nicht anders lauten können. Wichtig ist Hanreich dabei auch der Gesichtspunkt der Generalprävention: „Jedem Täter soll unmißverständlich klargemacht werden, dass er für solche Verbrechen bis ans Ende seiner Tage verfolgt wird." Malloth selbst bleibt weiter in Haft. Er wird in ein Spezialgefängnis für Kranke nach Bayreuth verlegt. „Die Strafdauer wird jetzt von der Haftfähigkeit und nicht durch den Richterspruch bestimmt", so Hanreich. Ihm sei es auch darauf angekommen, das unsägliche Leid der Opfer namhaft zu machen.

 

Eine Genugtuung"

Das sehen auch die meisten Zuschauer so, die nach der Urteilsverkündung von Fernsehteams aus Italien, Deutschland und Tschechien befragt werden. „Das Urteil ist eine Genugtuung gegenüber den Toten, gegenüber den Opfern, die nicht mehr zurückgekehrt sind", meint ein Zeuge aus Prag. Der heute 80-Jährige war nach einem Bericht im tschechischen Fernsehen zur Polizei in Prag gegangen und hatte durch seine Aussage das Verfahren gegen Malloth wieder in Gang gebracht. „Wichtig ist, dass die deutsche Öffentlichkeit von den Taten erfahren hat."

Abgeschlossen ist der „Fall Malloth" mit dem Urteil nicht. Sein Anwalt kündigte Revision an. Und dann laufen auch noch Ermittlungen gegen weitere Personen aus dem Umfeld Malloths. Ob es allerdings dabei je zu Anklagen kommen wird, weiß Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer noch nicht. „Wir stehen erst am Anfang."

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Westfälische Rundschau Politik 30.5.2001 21:36

Ex-SS-Mann Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

München. Der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth (89) ist gestern vom Münchner Schwurgericht wegen NS-Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt wo ...

 

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Lippische Landes-Zeitung Lokales 30.5.2001 21:16

Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

München (dpa) - Der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth (89) ist am Mittwoch vom Münchner Schwurgericht wegen NS-Verbrechen zu lebenslanger Haft ...

 

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newsclick Politik 30.5.2001 20:2

News: Brennpunkte

Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt München

(dpa) - Der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth (89) ist am Mittwoch vom Münchner Schwurgeric ...

 

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Spiegel Vermischtes 30.5.2001 19:33

© DPA

Lebenslang für KZ-Aufseher Malloth

 

Im Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Anton Malloth hat das Münchner Schwurgericht sein Urteil gesprochen.

Berlin - Das Landgericht München sprach den 89-Jährigen am Mittwoch schuldig, in Theresienstadt 1944 einen Häftling erschlagen zu haben, weil er sich nicht von einem Arbeitseinsatz zurückgemeldet habe.

Er wurde außerdem für schuldig befunden, 1943 einen jüdischen Häftling zusammengeschlagen und mehrere Schüsse auf ihn abgefeuert zu haben. Der Mann hatte bei Erntearbeiten versucht, einen Blumenkohl zu verstecken.

Mit der Entscheidung folgte das Schwurgericht dem Plädoyer der Anklage.

Malloths Verteidigung hatte in dem Prozess versucht, durch ein Gutachten zu belegen, dass der 89-Jährige auf Grund seines Alters dem Prozess nicht mehr folgen könne. Der beauftragte Psychologe bescheinigte Malloth jedoch Verhandlungsfähigkeit. Dem Gutachter hatte der ehemalige KZ-Aufseher gesagt, er könne sich nicht erinnern, was damals vorgefallen sei. Wegen des gesundheitlich labilen Zustands fand der Prozess in der Haftanstalt Stadlheim in München statt. Der Krebskranke verfolgte den Prozess bislang weitgehend regungslos. Als Schlusswort sagte er lediglich: "Nicht alles war in Ordnung, was gesagt worden ist".

Der Prozess hatte am 23. April unter großem Interesse der Öffentlichkeit begonnen. Malloth gilt als einer der letzten noch lebenden SS-Schergen und war bereits 1948 von einem tschechoslowakischen Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. 1969 wurde das Urteil wieder aufgehoben, da während des ersten Prozesses nicht alle Aspekte des Falls erfasst worden waren. Seit den siebziger Jahren ermittelte die Dortmunder Staatsanwaltschaft gegen Malloth, zur Anklage kam es jedoch erst im Dezember 2000.

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Neue Westfälische Politik 30.5.2001 17:43

Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

München (dpa) - Der ehemalige SS-Scharführer Anton Malloth (89) ist am Mittwoch vom Münchner Schwurgericht wegen NS-Verbrechen zu lebenslanger Haft ...

 

 

 

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