Presse-Infos zum Fall >Malloth< (2)

 

 

SS-Scharführer Anton Malloth  

Der Neue Tag Lokales 4.5.2001 18:21

"Häftling erschlagen"

Zeuge im Malloth-Prozess äußert schwere Vorwürfe München. 

(lby) Im Münchner Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Anton Malloth (89) hat ein früherer Widerstandskämpfer schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben.

Er selbst habe aus rund 15 Meter Entfernung gesehen, wie Malloth im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" einen jüdischen Häftling zu Tode geprügelt habe, sagte der 80 Jahre alte Zeuge aus Tschechien am Mittwoch dem Schwurgericht. 

Der Zeuge selbst war vom Frühsommer 1944 bis etwa Mitte Oktober 1944 in dem Gestapo-Gefängnis inhaftiert. Zu dem geschilderten Vorfall sei es Anfang Oktober 1944 bei der Rückkehr eines Arbeitskommandos gekommen. Ein jüdischer Häftling habe sich dabei nicht wie vorgeschrieben zum Zählappell eingeordnet, sondern sei geradeaus zum Häftlingsgebäude gegangen, sagte der Zeuge.

Daraufhin habe sich Malloth einen Stock bringen lassen und dem Häftling damit rund 20 Mal auf Kopf und Schulter geschlagen. Beim letzten Schlag auf den Kopf sei das Opfer zusammengebrochen und mit dem Gesicht voraus auf den Boden geschlagen.

Dem reglosen Opfer habe Malloth dann noch einige Schläge mit dem Stock versetzt. "Dann kam das Schlimmste: Dann fing Malloth an, ihm mit den

Stiefeln in die Rippen zu treten", sagte der Zeuge. Malloth habe den Häftling als "Stinkjude" und "Judensau" beschimpft und gebrüllt, der Mann solle

wieder aufstehen. 

Die Anklage wirft Malloth drei Morde und einen Mordversuch in den Jahren 1943 bis 1945 vor. Er war von 1940 bis 1945 Aufseher in dem Gestapo-Gefängnis.

 

 

Mehr zu diesem Thema:

Malloth vor Gericht - In München beginnt einer der letzten Prozesse um NS-Verbrechen

Bestialische Morde - Mutmaßlicher NS-Verbrecher Anton Malloth in München vor Gericht

Jüdischen Gefangenen erschossen - Aussage eines ehemaligen Zwangsarbeiters belastet mutmaßlichen NS-Verbrecher Anton Malloth

 

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Der Neue Tag  18.04.2001 | 

 

Malloth vor Gericht

In München beginnt einer der letzten Prozesse um NS-Verbrechen [von Jürgen Balthasar]

 

München. (lby) Einer der wohl letzten Prozesse um NS-Verbrechen beginnt am kommenden Montag in München. Vor dem Schwurgericht muss sich der 89-jährige ehemalige SS-Oberscharführer Anton Malloth verantworten.

Die Anklage wirft ihm Mord in drei Fällen und versuchten Mord in einem Fall vor.

Bei den Opfern handelte es sich um Häftlinge der Kleinen Festung Theresienstadt - einem Gestapo-Gefängnis in der Nähe von Leitmeritz im heutigen Tschechien. Der gebürtige Innsbrucker und gelernte Fleischhauer Malloth war von 1940 bis 1945 Aufseher in dem berüchtigten Gefängnis für politische Häftlinge.

Ende September 1944 hat Malloth laut Anklage einen jüdischen Häftling mit einem Stock erschlagen. Im Januar 1945 soll er mit einem weiteren Aufseher zwei Häftlingen befohlen haben, sich nackt auszuziehen.

Einem dritten Häftling befahlen die beiden SS-Schergen den Ermittlungen zufolge, in eisiger Kälte die zwei Männer aus einem Schlauch mit Wasser zu

bespritzen. Nach rund 30 Minuten brachen die Opfer tot zusammen.

Nach Angaben eines Augenzeugen beaufsichtigte Malloth im September 1943 in der Nähe von Theresienstadt Erntearbeiten, bei denen jüdische Häftlinge eingesetzt waren. Als einer der Häftlinge einen Blumenkohl unter seinem Hemd versteckte, soll Malloth ihn mit einem Stock auf den Kopf geschlagen haben.

Danach soll er mehrere Schüsse aus seiner Pistole auf den Mann abgefeuert haben. Das Opfer fiel in die Blumenkohlstauden und blieb dort ohne Hilfe

liegen. Vermutlich war der Mann tot, genau konnten die Ermittler das aber nicht mehr feststellen.

Malloth bestreitet die Vorwürfe oder schweigt dazu. Jahrzehntelang war er den Fängen der Justiz immer wieder entkommen. Malloth setzte sich nach Südtirol ab und ließ sich in Meran nieder.

In Deutschland führte die Dortmunder Zentralstelle zur Bekämpfung nationalsozialistischer Massenverbrechen ein langjähriges Ermittlungsverfahren gegen Malloth wegen Verdachts des Mordes sowie der Beihilfe zum Mord in 756 Fällen. Am 1. April 1999 wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Malloth lebte inzwischen in einem Altersheim in Pullach bei München. Wegen eines abgelaufenen deutschen Passes hatte Italien ihn zuvor des Landes

verwiesen. Ende 1999 wurde die Akte Malloth in München wieder geöffnet, weil tschechische Behörden eine neue Zeugenaussage übermittelten.

Bei den weiteren Nachforschungen deckten die Ermittler die drei jetzt angeklagten Mordfälle auf. Der an Krebs erkrankte Malloth sitzt seit dem 25.

Mai 2000 in der Haftanstalt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Dort soll auch der Prozess geführt werden, um ihm die Transporte zu ersparen.

 

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Der Neue Tag  24.04.2001 | 

 

Bestialische Morde

Mutmaßlicher NS-Verbrecher Anton Malloth in München vor Gericht

München. (dpa) Mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkrieges muss sich der mutmaßliche NS-Verbrecher Anton Malloth seit

Montag wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes in München vor Gericht verantworten.

Der heute 89-Jährige soll 1944 und 1945 drei Häftlinge der Kleinen Festung Theresienstadt, einem Gestapo-Gefängnis in der Nähe von Leitmeritz im

heutigen Tschechien, bestialisch getötet haben. Malloth war damals Aufseher in dem Gestapo-Gefängnis.

Aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten findet der Prozess im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim statt.

Drei Ärzte erklärten Malloth, der am Montag im Rollstuhl in den Saal gefahren wurde, zum Prozessauftakt übereinstimmend als verhandlungsfähig. Zu der Verhandlung vor dem Münchner Schwurgericht waren auch zahlreiche ausländische Medienvertreter angereist, darunter Journalisten aus Israel.

Gegen Malloth, einem gelernten Fleischhauer aus Innsbruck, hatte die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund das Verfahren bereits drei

Mal eingestellt. Die Münchner Anklagebehörde nahm das Verfahren nach einer neuen Zeugenaussage wieder auf.

Malloth, der zuletzt in einem Pflegeheim in München-Pullach lebte, wurde vor elf Monaten verhaftet. Gegen ihn wird voraussichtlich zwölf Wochen lang verhandelt.

Der ehemalige SS-Scharführer war von 1940 bis 1945 Aufseher in dem berüchtigten Gefängnis für politische Häftlinge. Dieses hatte laut Anklage den

Charakter eines Konzentrationslagers. Die Häftlinge seien massenhaft gestorben - von den Gefängnisaufsehern misshandelt, gemartert und erschlagen.

Ende September 1944 erschlug Malloth laut Anklage einen jüdischen Häftling mit einem Stock - aus Wut darüber, dass dieser nicht zum Appell erschienen war. Im Januar 1945 soll er mit einem weiteren Aufseher zwei Häftlingen befohlen haben, sich nackt auszuziehen.

Einem dritten Häftling befahlen die beiden SS-Schergen den Ermittlungen zufolge, in eisiger Kälte die zwei nackten Männer aus einem Schlauch mit

Wasser zu bespritzen. Nach rund 30 Minuten brachen die beiden Opfer tot zusammen. Malloth handelte laut Anklage aus einer rohen und gefühllosen

Gesinnung sowie aus nationalsozialistischem Rassenhass.

 

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Der Neue Tag  26.04.2001 | 

 

Jüdischen Gefangenen erschossen

Aussage eines ehemaligen Zwangsarbeiters belastet mutmaßlichen NS-Verbrecher Anton Malloth

München. (lby) Mit der Vernehmung von Ermittlern als Zeugen ist am Mittwoch in München der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Anton Malloth (89) fortgesetzt worden.

Ein Beamter des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) berichtete von der Aussage eines ehemaligen Zwangsarbeiters, der 1943 einen Mord durch Malloth beobachtet haben will.

Malloth, der von 1940 bis 1945 Aufseher in dem Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" im heutigen Tschechien war, soll damals drei

Menschen ermordet haben. Die Anklage lastet ihm außerdem einen versuchten Mord an.

An den Ermittlungen gegen Malloth war der LKA-Beamte nach deren Wiederaufnahme im Jahr 1999 von Anfang an beteiligt. Zur Wiederaufnahme

hatte die Aussage des Zwangsarbeiters geführt, die von den tschechischen Behörden nach Deutschland übermittelt wurde.

Der Zeuge hatte im Fernsehen einen Bericht über die Einstellung der Ermittlungen gegen Malloth gesehen. "Das darf doch nicht wahr sein", habe

der Mann gedacht und sich an die tschechischen Behörden gewandt, berichtete der LKA-Beamte.

Der Zeuge will nach seiner Aussage gesehen haben, wie Malloth bei der Beaufsichtigung von Erntearbeiten jüdischer Gefangener im Jahr 1943 einen

Häftling mit zwei Schüssen in die Brust ermordete.

Der Zeuge habe auf dem benachbarten Feld gearbeitet, plötzlich Gebrüll und das Geräusch von Schlägen gehört. Er habe sich zunächst abgewandt, weil man es aus Angst damals vermieden habe, den Aufsehern ins Auge zu sehen, wenn sie jemanden umbrachten.

Dann habe er doch hingeschaut und Malloth schießen gesehen. Der Häftling sei zusammengebrochen und ohne Hilfe liegen geblieben. Am nächsten

Tage habe der Zeuge erfahren, dass der Mann gestorben sei.

 

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Zeuge im NS-Prozess: "Malloth hat gemordet"

München (rpo). Ein damaliger Widerstandskämpfer hat im Prozess gegen den mutmaßlichen NS- Verbrecher Anton Malloth (89) bschwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Er habe aus geringer Entfernung gesehen, wie Malloth im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" einen jüdischen Häftling zu Tode geprügelt habe.

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Mutmaßlicher SS-Verbecher Zeuge im Malloth-Prozess: Angeklagter hat Häftling erschlagen München (rpo). Ein damaliger Widerstandskämpfer hat im Prozess gegen den mutmaßlichen NS- Verbrecher Anton Malloth (89)schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Er habe aus geringer

Entfernung gesehen, wie Malloth im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" einen jüdischen Häftling zu Tode geprügelt habe, sagte der 80 Jahre alte Zeuge aus Tschechien am Mittwoch dem Schwurgericht.

Malloth war von 1940 bis 1945 Aufseher in dem Gefängnis. Die Anklage wirft ihm drei Morde und einen Mordversuch in den Jahren 1943 bis 1945 vor.

Der Zeuge war vom Frühsommer bis Oktober 1944 in Theresienstadt inhaftiert. Zu dem geschilderten Vorfall sei es Anfang Oktober 1944 gekommen. Der jüdische Häftling habe sich dabei nicht wie vorgeschrieben zum Zählappell eingeordnet, sagte der Zeuge. Daraufhin habe Malloth ihm mit einem Stock rund 20 Mal auf Kopf und Schulter geschlagen. Beim letzten Schlag sei das Opfer zusammengebrochen.

Dem reglosen Mann habe Malloth dann weitere Schläge mit dem Stock versetzt. "Dann fing Malloth an, ihm mit den Stiefeln in die Rippen zu treten",

sagte der Zeuge. Aus dem Mund des Opfers sei daraufhin viel Blut geflossen. 

Malloth habe den Mann als "Stinkjude" und "Judensau" beschimpft und gebrüllt, er solle wieder aufstehen. Als klar gewesen sei, dass der Mann tot

war, habe Malloth angeordnet, ihn in die Leichenkammer zu bringen, sagte der Zeuge, der mehrmals in Tränen ausbrach.

 

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Junge Welt vom 03.05.2001

 

Drohanrufe von Altnazis

Der ehemalige Häftling Richard Löwy sagte im Malloth-Prozeß gegen seinen einstigen Peiniger aus. 

Die wenigen Zuhörer, die am 28. April im Konferenzsaal des Gefängnisses München-Stadelheim sitzen, halten den Atem an. Im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Mann und KZ- Aufseher in der Kleinen Festung Theresienstadt, Anton Malloth, haben sie soeben die Aussage des ehemaligen Häftlings Richard Löwy gehört. 1941, als 13jähriger, mußte er erleben, wie seine Eltern wegen ihres jüdischen Glaubens deportiert wurden. Er hörte nie wieder etwas von ihnen. Er selbst wurde in ein Konzentrationslager in der Slowakei gesperrt. Zusammen mit Freunden gelang ihm im Mai 1944 die Flucht. Er schloß sich dem Slowakischen Nationalaufstand an. Nach dessen Niederschlagung wurde er verhaftet. 

Vergeblich sprang er vom fahrenden Zug, der ihn nach Prag bringen sollte. Wieder eingefangen, wurde er im Herbst 1944 in Prag abgeurteilt und in der Kleinen Festung eingekerkert. Damals war er 16, und in seinen Papieren waren zwei Buchstaben eingestempelt: RU - »Rückkehr unerwünscht«. In Theresienstadt gehörte Malloth zu seinen Peinigern.

Löwy wollte schon früher gegen den ehemaligen SS- Scharführer aussagen. 1994 wurde er von dem Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht befragt. Dieser leitete bis 1999 die Ermittlungen gegen Malloth und ließ das Verfahren mehrmals einstellen, »mangels Beweisen« (siehe jW vom 24. 4.). Löwy berichtete Schacht über einen Vorfall, von dem ihm seine Mitgefangenen erzählt hatten. Eines Tages bauten Malloth und ein weiterer Aufseher, Rojko, in der Zelle einen provisorischen Galgen auf. Willkürlich suchten sie einige Gefangene aus, von denen immer einer die Schlinge um den Hals gelegt bekam, während der andere die Bank unter seinen Füßen wegstoßen und so als Henker fungieren mußte.

Unter den Opfern waren ein Häftling namens Adler und sein Sohn. Adler wurde zur Exekution bestimmt, der Sohn sollte ihn töten. Er weigerte sich. Daraufhin mußten die beiden ihre Plätze tauschen. Der Vater hatte nicht mehr die Kraft, sich zu weigern. Als einzigen von der Gruppe ließen die Folterer ihn am Leben. »Er ist darüber verrückt geworden.« Schacht sagte damals lapidar, er werde diesen Bericht anhand der Aussagen Rojkos überprüfen. Löwy brach daraufhin das Gespräch abrupt ab. Noch heute bricht die Empörung aus Löwy heraus: »Ich hatte das Gefühl, daß dieser Herr Schacht braunes statt rotes Blut in den Adern hatte und daß er Malloth eher schützen wollte als die Wahrheit über ihn wissen.«

Über den Vorfall, der jetzt zur Mordanklage führte, berichtete Löwy erst im Oktober 2000, als er in Anwesenheit des Münchner Staatsanwaltes von einer Richterin des Bezirksgerichts Wien-Josefstadt vernommen wurde. Danach hatte er im Januar 1945 gesehen, wie Malloth und Rojko zwei Häftlinge im Hof der Kleinen Festung zwangen, sich nackt auszuziehen. Ein weiterer Häftling mußte sie aus einem Schlauch mit kaltem Wasser bespritzen, bis sie tot umfielen. Er, Löwy, habe dann die Leichen abtransportieren müssen.

Jetzt, im Hauptverfahren gegen Malloth, muß Löwy den Vorfall noch einmal schildern. Eine kaum vorstellbare Anstrengung. Die Szene, die an diesem Tag aus seinem Gedächtnis aufsteigt, ist eine andere als die, die er im Oktober beschrieben hat. Heute schildert er eine Hinrichtung, bei der ebenfalls zwei Häftlinge durch Bespritzen mit kaltem Wasser ermordet wurden. Doch dies geschah auf Anordnung und in Gegenwart von Lagerkommandant Jöckel, der nach dem Krieg hingerichtet wurde. Die Aufseher, unter ihnen Malloth, standen betrunken und grölend dabei und hatten ihre Freude an der schaurigen Szene. Nein, er habe diese Vorgänge nicht die ganze Zeit beobachten können, sagt Löwy, und er verneint auch, daß er die Leichen der beiden Getöteten hinterher wegschaffen mußte. Damit widerspricht er seiner früheren Schilderung. Haben ihn die Drohanrufe, die er in den letzten Tagen erhielt, zur Änderung seiner Aussage bewegt? Überlagern sich in seinem Gedächtnis zwei verschiedene Ereignisse?

Jedem im Saal ist klar: Diese Diskrepanz muß aufgeklärt werden. Aber kann man dem Zeugen weitere Fragen zumuten?

Behutsam erklärt der Staatsanwalt, warum er noch einmal nachfragen, die jetzige mit der früheren Aussage konfrontieren muß. Richter Hanreich bricht jedoch die Vernehmung ab. Auch Malloths Verteidiger Ernst-Günther Popendicker wird gebeten, auf weitere Fragen zu verzichten. Löwy bricht weinend zusammen und wird aus dem Saal geführt.

Doch bereits vor der Vernehmung Löwys hat das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, der Wahrheit auf den Grund gehen zu wollen. Der Bericht der vier Beamten des Landeskriminalamtes, die die Ermittlungen geführt haben, läßt Malloth deutlich als Teil einer bestialischen Vernichtungsmaschinerie erkennen, ohne seine persönliche Verantwortung zu verkleinern. Sie haben unter anderem die Wohnung der Himmler-Tochter Gudrun Burwitz, Malloths Betreuerin im Auftrag der »Stillen Hilfe«, durchsucht, neu zugängliche Archivbestände durchforstet, Zeugen in Wien, Prag und Hannover befragt. In der Anklageschrift heißt es, Malloth habe auf der Grundlage der nationalsozialistischen Ideologie, aus Rassenhaß und roher Gesinnung gehandelt. Der Prozeß sollte am gestrigen Mittwoch fortgesetzt werden.

Renate Hennecke

++++++++++++++++++++++++++++++++++ ENDE ++++++++++++++++++++++++++++++++++